Behindertenanwalt Haupt mahnt Diskriminierungsverbote ein

Vollzugsgesetze zur Beseitigung von Diskriminierungen unerlässlich!

Herbert Haupt
BIZEPS

Bereits zum 17. Mal findet heuer der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung statt. „Trotzdem ist das mangelnde Wissen über Barrierefreiheit und über die alltäglichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ein Hindernis bei der Integration in die Gesellschaft“, bedauert Behindertenanwalt Mag. Herbert Haupt das unzureichende Bewusstsein in der Gesellschaft.

Die Praxis zeigt, dass Menschen mit Behinderungen immer noch bei der Aus- und Weiterbildung, im Berufsleben und bei Dienstleistungen benachteiligt sind. „Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist zwar ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung, um die Barrieren im täglichen Leben rasch abzubauen, es sind aber Vollzugsgesetze dringend erforderlich!“, stellt der Behindertenanwalt fest. Auch die Länder seien nunmehr gefordert, die Behindertengleichstellung umzusetzen, um die entsprechenden Evaluierungen durchzuführen.

In Zeiten der Wirtschaftskrise sind Menschen mit Behinderungen besonders stark von Arbeitslosigkeit und sozialer Armut betroffen. Gegenwärtig liegt das Prozessrisiko im Falle einer Diskriminierung bei den Betroffenen. „Die Evaluierung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes muss auch in diesem Bereich eine Verbesserung bringen“, fordert Haupt abschließend.

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