Behindertenanwalt Hofer: „Die präventive Menschenrechtskontrolle durch die Volksanwaltschaft muss uneingeschränkt gewährleistet sein“

Behindertenanwalt Hansjörg Hofer kritisiert einen Vorstoß der Wirtschaftskammer.

Portrait des Behindertenanwalts Dr. Hansjörg Hofer
Behindertenanwaltschaft

Kürzlich regte, wie aus Medienberichten hervorgeht, der Fachverband der Gesundheitsbetriebe der Wirtschaftskammer Österreich in einem Brief an den Nationalratspräsidenten eine Einschränkung der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft im Rahmen der präventiven Menschenrechtskontrolle in Pflegeheimen an.

„Immer wieder gehen meinem Büro und mir Beschwerden über mögliche Menschenrechtsverstöße in Pflegeheimen und anderen stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu. Um diesen nachzugehen bedarf es einer unabhängigen Instanz, die mit möglichst weitreichenden Prüfkompetenzen ausgestattet ist. Eine Einschränkung der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft würde einen Rückschritt in den Menschenrechtsstandards der Republik Österreich bedeuten, der Menschen mit Behinderungen in besonderer Weise betrifft, und aus diesem Grund abzulehnen ist“, so Behindertenanwalt Hansjörg Hofer.

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2 Kommentare

  • Offensichtlich soll am Nimbus der Volksanwaltschaft gerüttelt werden. Caritas, Diakonie, Ärzte ohen Grenzen…sie ebenfalls sind immer öfter und immer intensiver den Angriffen mancher Machthaber ausgesetzt. Nun soll auch noch zusätzlich Druck auf die VA ausgeübt werden. Deren Vorgehen und Engagement dürften den Geprüften nicht immer recht sein.

  • …was fällt bitte der Wirtschaftskammer Österreich noch Absurdes ein? Auf die eh schon weggesperrten Menschen hat eh kaum jemand mehr ein Auge von außen darauf. Ich bin froh, dass es wenigstens diese Kontrollbesuche gibt.