Behindertenanwalt Hofer enttäuscht über fehlende VertreterIn mit Behinderung im ORF-Publikumsrat

Der stellvertretende Behindertenanwalt Hansjörg Hofer hat sich anlässlich der Neubestellung des ORF-Publikumsrates enttäuscht über die Neubesetzung dieses Gremiums gezeigt.

Dr. Hansjörg Hofer
Behindertenanwaltschaft

Ähnlich wie auch im Jahr 2011 werden die Interessen der Menschen mit Behinderungen von einer nicht selbst behinderten Person vertreten.

Mit Blick auf die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ergebe sich für Österreich die Verpflichtung, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen selbstbestimmt und gleichberechtigt teilnehmen können.
Die Nichtbeachtung der UN Konvention durch den öffentlich rechtlichen Rundfunk bezeichnet Hansjörg Hofer als einen Schritt in die falsche Richtung.

Hofer positioniert sich voll und ganz hinter den Behindertenorganisationen, die sich klar für die Einbeziehung von SelbstvertreterInnen in den Publikumsrat aussprechen.

„Die Behindertenanwaltschaft wird in direkten Gesprächen versuchen, die zuständigen Verantwortlichen davon zu überzeugen, dass die derzeitige Besetzung des ORF-Publikumsrats ohne die Entsendung eines/einer Vertreters/Vertreterin mit einer Behinderung kein positives Signal darstellt“, so Hofer abschließend.

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