Behindertenanwalt Hofer: „Föderalismus kann tödlich sein“

Im Rahmen eines Pressegespräches zum Thema „Menschen mit Behinderungen als Opfer der Corona-Krise“ am 7. April 2021 griff Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer aktuelle Themen auf.

Behindertenanwalt Hansjörg Hofer
BIZEPS

Zu Beginn des Pressegesprächs erinnerte Behindertenanwalt Hansjörg Hofer an den kürzlich verstorbenen Präsidenten des Österreichischen Behindertenrates, Herbert Pichler, und erwähnte, dass Herbert Pichler „ein äußerst engagierter und äußerst zuverlässiger Partner“ war und als ein „sehr, sehr wichtiger Interessenvertreter“ in Erinnerung bleiben wird.

Steiermark gefährdete behinderte Menschen

Er erzählte, warum das unterschiedliche Verhalten der Bundesländer – z.B. beim Impfen – für behinderte Menschen gefährlich ist.

Als Negativ-Beispiel bei der Umsetzung der Impfstrategie hob er ausdrücklich das Bundesland Steiermark hervor, welches als letztes Bundesland – und nur unter massivem Druck – nun endlich damit begann, auch behinderte Menschen gemäß dem Nationalen Impfplan des Bundes zu impfen.

Dies ist völlig unverständlich, skizzierte Behindertenanwalt Hofer und hielt fest: „Föderalismus kann tödlich sein“. Dies „ist nicht hinzunehmen“ und er forderte daher „klare und einheitliche Vorgangsweisen“.

Er hob hervor, dass laut Artikel 11 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen zu gewährleisten und dazu alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen sind.

Kritisch zeigte er auch auf, dass der Zugang zu Impfungen in vielen Bundesländern auch davon abhängig ist, welche Wohnform diese in Anspruch nehmen und wie sie ihre allenfalls benötigte Betreuung organisieren. Diese Unterschiedlichkeiten bei Leistungen zeigen sich in vielen Bereichen; beispielsweise auch bei der Persönlichen Assistenz.

Hofer: Zukunft wird herausfordernd

Behindertenanwalt Hofer wagte auch einen Blick in die Zukunft und erwähnte, dass Augenmerk daraufgelegt werden muss, dass Leistungen für Menschen mit Behinderungen „zumindest im bisherigen Umfang erhalten bleiben“.

„Menschen mit Behinderungen, die bereits vor der Krise in vielen Belangen strukturell benachteiligt waren, dürfen nicht dazu herangezogen werden, die Kosten der Pandemie zu tragen“, hielt der Behindertenanwalt abschließend fest.

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2 Kommentare

  • Lieber Herr Bundesbehindertenanwalt Hofer!

    Sie regen sich in Wien über die Impfungen in der Steiermark auf! Der LH Schützenhofer und Vorsitzender der LH-Konferenz und auch für die steirischen Menschen mit Behinderung ist zur Verantwortung zu ziehen. zB. wie ist es möglich das MmB in Einrichtungen mit Moderna und MmB die zuhause wohnen und zur Risikogruppe, Diabetes, Bluthochdruck, Übergewicht gehören und einen Rollstuhl (zB. Pflegestufe 3) benützen mit Astraceneca geimpft werden. Ich ersuche um Aufklärung, sie sind nämlich für ganz Österreich zuständig! Was hier abgeht ist Ungleichbehandlung der Sonderklasse! Zum Telefon greifen, dies kann helfen!!!😡

  • Ein bravo für den Behindertenanwalt Herr Hofer

    Als Negativ-Beispiel bei der Umsetzung der Impfstrategie hob er ausdrücklich das Bundesland Steiermark hervor, welches als letztes Bundesland.
    Mfg
    Siegfried