Klarer Verstoß gegen die Behindertenrechtskonvention
Mit der Reduktion des Ausmaßes an barrierefrei anpassbaren Neubauwohnungen auf 25 % und dem Erfordernis eines Lifteinbaues erst ab dem 4. Stockwerk hat der Landtag Steiermark am 21. April 2015 einen deutlichen Rückschritt in der Erfüllung der Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gesetzt.
„Es ist völlig unverständlich, dass sich die Steiermark auf der einen Seite als Vorreiterin in der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention sieht und dafür auch als bislang einziges Bundesland einen Aktionsplan beschlossen hat, auf der anderen Seite aber Regelungen beschließt, die diesem Abkommen eindeutig zuwiderlaufen“, ist für Siegfried Suppan, den Anwalt für Menschen mit Behinderung, diese Vorgangsweise nicht nachvollziehbar.
Trotz der völkerrechtlichen Verpflichtung keinesfalls Verschlechterungen im Bereich der Maßnahmen zur Gleichstellung behinderter Menschen zuzulassen, der Hinweise auf den gesellschaftspolitischen Mehrwert barrierefreien Bauens und den erheblichen Mehraufwand nachträglicher Adaptierungen, habe die Landespolitik hier Maßnahmen beschlossen, die sich letztlich nachhaltig zum Nachteil der Interessen von Menschen mit Behinderung auswirken werden.
„Selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft, außerhalb von separierten Einrichtungen, und damit die vielzitierte Inklusion von Menschen mit Behinderung wird weiter erschwert“, kritisiert Suppan diese Verschlechterungen auch als äußerst bedenkliches Zeichen für die allgemeinen Bestrebungen, umfassende Barrierefreiheit herzustellen und fürchtet weitreichende Auswirkungen dieser Maßnahmen.
„Auch im Hinblick auf das Ende der 10jährigen Übergangsfrist für den barrierefreien Zugang zu Gütern und Dienstleistungen am 31.12.2015 und den dazu bereits bekannten Forderungen nach weiterer Verzögerung ist dies ein denkbar schlechtes Signal der öffentlichen Hand“, sieht Suppan eine negative Vorbildwirkung vor allem auch gegenüber der Wirtschaft.