Auf Initiative von Abgeordneten Franz Joseph Huainigg hat zum Thema Bestellung des Behindertenanwalts mit 1. Jänner 2010 ein auf das Behindertengleichstellungsgesetz gestütztes Schlichtungsverfahren stattgefunden.

In diesem Verfahren haben die Schlichtungspartner in einem guten Gesprächsklima Gelegenheit gehabt, die jeweiligen Sichtweisen auszutauschen und eingehend zu erörtern.
Der vorliegende Fall hat einmal mehr den Nutzen des Schlichtungsangebots des Bundessozialamts in Fällen einer möglichen Diskriminierung eines Menschen mit Behinderung, bewiesen.
Im Schlichtungsgespräch wurden der Ablauf des Bestellungsverfahrens, die Einbindung einer Bewertungskommission und die für die Entscheidung maßgeblichen Kriterien dargelegt.
Während für das BMASK insbesondere die Leitungsfunktionen auf höchster Bundes- und Landesebene, der umfassende Bekanntheitsgrad und die breite Vernetzung mit sämtlichen im Arbeits- und Sozialbereich relevanten Akteuren den Ausschlag zu Gunsten Dr. Buchingers gegeben haben, führte Huainigg vor allem seine Tätigkeit im Nationalrat, seine profunden Kenntnisse im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderung und seine persönliche Betroffenheit als Mensch mit schwerer Behinderung ins Treffen.
Als Abschluss des Schlichtungsverfahrens hält Huainigg fest, dass er das Bestreben um einen transparenten Bestellungsprozess zu akzeptieren, dessen Ergebnis jedoch nicht zu teilen vermag. Sozialminister Rudolf Hundstorfer äußert Verständnis für die Sichtweise von Huainigg, bekräftigt aber, den seiner Meinung nach am besten geeigneten Bewerber zum Behindertenanwalt bestellt zu haben.
Die beiden Seiten kommen überein, bereits vor der nächsten Bestellung der Funktion des Bundesbehindertenanwaltes Ende 2013 in Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung und unter Einbeziehung von Experten auf dem Gebiet des Personalwesens Kriterien und Verfahren zu entwickeln, die auf den tatsächlichen Anforderungen, den gewonnenen Erfahrungen und den Ergebnissen der Evaluierung der Behindertengleichstellung basieren.
Diese Kriterien und Verfahren sollen zur Herstellung der Chancengleichheit dem Umstand Rechnung tragen, dass bei Menschen mit Behinderung behinderungsbedingte Benachteiligungen wie Karriereeinbrüche (zum Beispiel Matura im zweiten Bildungsweg), Mobilitäts- und Kommunikationseinschränkungen (z.B. Gebärdensprache) vorliegen können.
Die neuen Bewertungskriterien sollen bis Oktober 2011 ausgearbeitet werden. Teil des Bestellungsvorganges ist auch ein Hearing, wie bisher gehabt nur mit dem Unterschied, dass überwiegend faktisch und rechtlich unabhängige ExpertInnen dieses abnehmen werden.
Anti – Vollkoffer,
18.05.2010, 20:31
@anonym · 18. Mai 2010 10:17 Uhr: Sorry – Ich dürfte Sie verwechselt haben, – eben wei Sie unter „anonym“ schreiben – Vielleicht würde der Name „Pro-Anonym“ zu Ihnen passen.
Anonymous,
18.05.2010, 10:17
@-Anti-vollkoffer oder vielleicht vielleicht doch vollkoffer
anonym ist nicht gleich anonym und bei demos bzw. Mahnwachen müsste man natürlich aus seiner Anonymität heraustreten, in diesem Forum kann dass doch ganz nützlich sein, es nicht zu tun, weil hier doch der eine oder ander Vollkoffer unterwegs ist, wo man schon an den Komentaren merkt, dass es ihm nicht um die tatsächliche Inhalte, sonder nur um Polemik geht.
Anonymous,
18.05.2010, 09:33
@ Huainigg schreibt: Denn sonst wird der nächste Behindertenanwalt wohl Sozialminister Hundstorfer sein :) – Ich denke, es wird wohl mit der Bestellung des Behindertenanwaltes so weitergehen, eingefahrene Strukturen halten in Österreich lange!
Anti-Vollkoffer,
17.05.2010, 17:15
@anonym · 17. Mai 2010 10:29 Uhr: Sie schreiben: Oder könnt ihr auch vorstellen, dass es einen MigrantInnen Anwalt gibt, der/die nicht MigrantIn ist? Also BIZEPS, SLI organisiert etwas.
Können Sie sich vorstellen, dass man „anonym“ etwas erreichen, organisieren etc. kann? Sie machen es sich ja ganz einfach – Ich finde das ganze ungeheuerlich! Sie sind wieder als „VOLKOFFER“ unterwegs..
Anonymous,
17.05.2010, 10:29
Ich finde das ganze ungeheuerlich! Auch Sätze wie „Wir sind halt in Österreich“ trösten da nicht! Es zeigt wie wenig ernst man beh. Personen nimmt. Man lässt einfach nicht zu, dass sie sich selbst vertreten, weil das die Konsequenz hätte, dass sie ihre Rechte wirklich wahrnehmen. Es würde bedeuten, dass man ihnen auch Macht gibt und das will der /die Nichtbehinderte auf keinen Fall. Ich fordere alle Personen mit Behinderung und alle Behindertenverbände, die sich der Selbstbestimmt-Leben- Bewegung verplichtet fühlen auf, die Behindertenanwaltschaft zu boykottieren und ihre Dienste nicht in Anspruch zu nehmen.
Wichtig wäre auch eine ständige Mahnwache vor dem Bundessozialamt aufzustellen, um damit zu demonstrieren, dass hier permanente Menschenrechtsverletzungen betrieben werden, den genau so wie es eine Menschenrechtsverletzung ist, behinderten Personen aus gesellschaftlichen Bereichen auszuschließen, ist es eine Menschenrechtsverletzung, dass ständig Nichtbehinderte für sie sprechen, denn das geschieht ja mit dem gesellschaftspolitischen Hintegedanken, dass man zwar nett zu Ihnen ist, aber wirklich zugestehen tu man ihnen nichts, nicht einmal das, dass sie für sich selbst sprechen. Oder könnt ihr auch vorstellen, dass es einen MigrantInnen Anwalt gibt, der/die nicht MigrantIn ist? Also BIZEPS, SLI organisiert etwas.
Franz-Joseph Huainigg,
15.05.2010, 18:16
Schlichtungsverfahren zum Behindertenanwalt. Das von mir angestrebte Schlichtungsverfahren gegen die Bestellung von Dr. Buchinger zum Behindertenanwalt wurde gestern mit einem Kompromiss abgeschlossen. Das Sozialministerium hat sich sehr bemüht, seine Sichtweisen zur Bestellung und zum Bestellungsvorgang darzulegen. Allerdings hat das Schlichtungsverfahren auch gezeigt, dass es ebenso gute Gründe gegeben hätte mich oder einen anderen behinderten Bewerber zu bestellen. Hier konnte für mich, trotz der Gespräche, keine annehmbare Aufklärung erreicht werden.
Mir ging es mehr um die Zukunft. 2013 wird der Behindertenanwalt wieder neu ausgeschrieben und dann unter anderen Bedingungen. In der Einigung ist vorgesehen, dass neue Ausschreibungskriterien mit Behinderten- und PersonalexpertInnen bis Oktober 2011 erarbeitet werden sollen. Das ist wichtig, da zu diesem Zeitpunkt noch kein neuer Kandidat feststeht und so objektive Bestellungskriterien festgelegt werden können. Dabei soll vor allem auf den Karrierenachteil von behinderten Menschen Rücksicht genommen werden. Denn sonst wird der nächste Behindertenanwalt wohl Sozialminister Hundstorfer sein :)
Weiters wurde festgelegt, dass es wieder ein Hearing mit einer Bewertungskommission geben muss. Diese hat aber – im Gegensatz zur jetzigen Bestellung – zum überwiegenden Teil aus unabhängigen Experten zu bestehen. Die Formulierung lautet „rechtlich und faktisch unabhängig“, was beim Hearingsmitglied und Präsidenten des geförderten Dachverbandes und Zivilinvalidenverbandes wohl nicht bestanden hat. Beide Organisationen leben aus Förderungen des Sozialministeriums
meia,
13.05.2010, 20:40
Was habt Ihr erwartet? Alleine an der mangelnden Barrierefreiheit in den Bundesländern (Sprechtage) usw. scheiterte die Bewerbung von Dr.F.J Huainigg und den anderen qualifizierten behinderten Personen im Rollstuhl. Und das ein Sozialistischer – Sozialminister seinen Vorgänger bestellt ist ja auch nicht neu – wie FP-BZÖ Ex-Soz. Minister Urusula Haubner – ihren Vorgänger Ex- FP-BZÖ-Sozialminister Mag. Herbert Haupt. Das war doch zu erwarten oder? Wir leben in Österreich!!!
Poltermann,
13.05.2010, 15:08
Also in dem Land haben die Kabarettisten echt eine harte Hackn. Übertrifft doch diese bizarre „politische Löwingerbühne“, jegliche noch so ausgeprägte Phantasie.
Fritz Binder,
13.05.2010, 13:41
Das Schlichtungsverfahren bezügl. Behindertenanwaltschaft hätte man am besten gleich beim Salzamt abwickeln können!
Anonymous,
13.05.2010, 00:02
War nix anderes zu erwarten! Wenn es wirklich um was geht, sind behinderte Menschen nicht mit im Boot. Leider in dem Fall sogar mit Unterstützung von prominenten behinderten Menschen.
Pozzer,
12.05.2010, 19:26
Posse!