Behindertenanwalt: Schlichtungsverfahren mit Huainigg abgeschlossen

Auf Initiative von Abgeordneten Franz Joseph Huainigg hat zum Thema Bestellung des Behindertenanwalts mit 1. Jänner 2010 ein auf das Behindertengleichstellungsgesetz gestütztes Schlichtungsverfahren stattgefunden.

BM Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
BMASK

In diesem Verfahren haben die Schlichtungspartner in einem guten Gesprächsklima Gelegenheit gehabt, die jeweiligen Sichtweisen auszutauschen und eingehend zu erörtern.

Der vorliegende Fall hat einmal mehr den Nutzen des Schlichtungsangebots des Bundessozialamts in Fällen einer möglichen Diskriminierung eines Menschen mit Behinderung, bewiesen.

Im Schlichtungsgespräch wurden der Ablauf des Bestellungsverfahrens, die Einbindung einer Bewertungskommission und die für die Entscheidung maßgeblichen Kriterien dargelegt.

Während für das BMASK insbesondere die Leitungsfunktionen auf höchster Bundes- und Landesebene, der umfassende Bekanntheitsgrad  und die breite Vernetzung mit sämtlichen im Arbeits- und Sozialbereich relevanten Akteuren den Ausschlag zu Gunsten Dr. Buchingers gegeben haben, führte Huainigg vor allem seine Tätigkeit im Nationalrat, seine profunden Kenntnisse im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderung und seine persönliche Betroffenheit als Mensch mit schwerer Behinderung ins Treffen.

Als Abschluss des Schlichtungsverfahrens hält Huainigg fest, dass er das Bestreben um einen transparenten Bestellungsprozess zu akzeptieren, dessen Ergebnis jedoch nicht zu teilen vermag. Sozialminister Rudolf Hundstorfer äußert Verständnis für die Sichtweise von Huainigg, bekräftigt aber, den seiner Meinung nach am besten geeigneten Bewerber zum Behindertenanwalt bestellt zu haben.

Die beiden Seiten kommen überein, bereits vor der nächsten Bestellung der Funktion des Bundesbehindertenanwaltes Ende 2013 in Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung und unter Einbeziehung von Experten auf dem Gebiet des Personalwesens Kriterien und Verfahren zu entwickeln, die auf den tatsächlichen Anforderungen, den gewonnenen Erfahrungen und den Ergebnissen der Evaluierung der Behindertengleichstellung basieren.

Diese Kriterien und Verfahren sollen zur Herstellung der Chancengleichheit dem Umstand Rechnung tragen, dass bei Menschen mit Behinderung behinderungsbedingte Benachteiligungen wie Karriereeinbrüche (zum Beispiel Matura im zweiten Bildungsweg), Mobilitäts- und Kommunikationseinschränkungen (z.B. Gebärdensprache) vorliegen können.
Die neuen Bewertungskriterien sollen bis Oktober 2011 ausgearbeitet werden. Teil des Bestellungsvorganges ist auch ein Hearing, wie bisher gehabt nur mit dem Unterschied, dass überwiegend faktisch und rechtlich unabhängige ExpertInnen dieses abnehmen werden.

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