Behindertenanwalt Siegfried Suppan äußert sich positiv zur geplanten Neuregelung der Schulassistenz 

In der bevorstehenden gesetzlichen Festlegung dieser Reform werde auch eine klare Kompetenzregelung für die Assistentinnen und Assistenten innerhalb des Unterrichtssystems erforderlich sein. 

Tafel mit dem Aufdruck Steiermark
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Das am 13. Jänner 2023 von Landesrätin Doris Kampus und Landesrat Werner Amon präsentierte Vorhaben zur Neugestaltung der Schulassistenz wird vom Anwalt für Menschen mit Behinderung, Siegfried Suppan, befürwortet. „Es wird damit einer langjährigen zentralen Forderung zur Verbesserung dieses Angebotes nachgekommen“, zeigt er sich erfreut über diese Initiative. 

Durch die Bündelung der Kompetenzen über das Verfahren und die Ressourcen im Bildungsressort erwartet er sich eine deutliche Vereinfachung für die betroffenen Familien und eine Steigerung der Effizienz und Qualität dieser Leistung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung. 

Ebenfalls positiv sieht er die angekündigte Ausrichtung der Qualifikation der Assistentinnen und Assistenten am individuellen Bedarf der Kinder und Jugendlichen sowie die Erweiterung der Zielgruppe. 

„Wichtig ist auch die Klarstellung, dass bestehende Ansprüche aufrecht bleiben und weiterhin ein Rechtsanspruch auf diese Leistung gegeben ist“, so Suppan. 

In der bevorstehenden gesetzlichen Festlegung dieser Reform werde auch eine klare Kompetenzregelung für die Assistentinnen und Assistenten innerhalb des Unterrichtssystems erforderlich sein. 

„Gelingende Teilhabe im Pflichtschulbereich ist die grundlegende Basis für die Umsetzung der Ziele zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen“, sieht Suppan die bestmögliche Form von bedarfsgerechten, inklusiven Assistenzleistungen als bedeutenden Beitrag zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention. 

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Ein Kommentar

  • von wegen „gleichberechtigter Teihabe von M.m. B. in allen Lebensbereichen“ möchte ich folgendes anmerken:
    Gäbe es uns Angehörige nicht, die sich um den Fortgang ihrer Anvertrauten kümmern, gäbe es auch keine Teihabe von M. m.B. in unserer Gesellschaft, denn die Behinderteneinrichtungen, in denen nach wie vor der Großteil von M.m. B. in Österreich verwahrt werden, behindern diese Teilhabe, indem sie völlig andere Interessen verfolgen, als das Fortkommen ihrer Klienten.
    Sobald ein M.m.B. in einer für ihn zugedachten Einrichtung landet, wird er von dieser sofort abhängig gemacht, indem die Einrichtung 100%ig über ihn verfügt.
    Außerdem wird in diesem Umfeld, alles was ein M.m. B. in der Schule gelernt hat,
    ad acta gelegt.
    Wozu eigentlich dieser Aufwand in der Schule, wenn nach Abgang von dieser, das dort Gelernte ohnedies nicht von Nöten ist?
    Die sog. Beschäftigung in diesen EInrichtungen für M.m. B. ,konzentrieren sich hauptsächlich auf manuelle und nicht auf kognitive Fähigkeiten.en M.m. B. werden in diesem Umfeld das selbständige Denken, Sprechen und Urteilen abgewöhnt, indem man ihnen diese Fähigkeit abspricht!
    Zitat einer Betreuerin: „nicht Du, sondern wir wissen, wo es lang geht!“
    Das ist leider die Wahrheit und nichts als die Wahrheit!