Behindertenanwaltschaft – Diese 6 Personen im Hearing 2017

Am 28. März 2017 findet das ÖAR-Hearing zur Nachfolge von Behindertenanwalt Erwin Buchinger statt. Diese drei Bewerberinnen und drei Bewerber stellen sich dem Hearing in Wien. Hier das Ergebnis der mehrtägigen BIZEPS-Recherche.

Tafel: Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
BIZEPS

Nun ist klar, wer sich Chancen auf die Nachfolge des vorzeitig ausscheidenden Behindertenanwalt Erwin Buchinger ausrechnen darf. Auf die Ausschreibung des Sozialministeriums meldeten sich 24 Personen.

Weil seit Existenz der Behindertenanwaltschaft die Bestellung der Behindertenanwälte regelmäßig zu heftigen Diskussionen führte, wurde 2011 gesetzlich festgeschrieben, dass vor der Bestellung ein öffentliches Hearing durch die ÖAR stattfinden muss. 

So ist es nun auch geschehen. Die ÖAR lud nun folgende sechs Personen (alphabetische Reihenfolge) zu einem Hearing:

Das Hearing startet am 28. März 2017 um 9.30 Uhr im Sozialministeriumservice, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien, und wird höchstwahrscheinlich bis 15.30 Uhr dauern. Pro Person sind rund 45 Minuten Zeit veranschlagt. Da der Andrang sehr groß ist, musste man sich im Vorfeld dafür anmelden.

Wann wird die Entscheidung fallen?

Nach dem mehrstündigen Hearing am 28. März 2017 werden die Ergebnisse von der ÖAR zusammengefasst, und am 20. April 2017 dem Bundesbehindertenbeirat zur Anhörung vorgelegt werden. Erst danach entscheidet der Sozialminister, wer die Leitung der Behindertenanwaltschaft übernimmt. 

Rückblick: Hearing 2013

Schon 2013 führte die ÖAR ein Hearing vor der Bestellung einer Person zur Leitung der Behindertenanwaltschaft durch. 

Das Hearing umfasste vier Themenbereiche (mit 14 Unterpunkten):

  • Fähigkeiten und Beweggründe
  • Anerkennung durch Menschen mit Behinderungen und Einsatz für Menschen mit Behinderungen
  • Fähigkeit, Interessen für Menschen mit Behinderungen zu vertreten und durchzusetzen
  • Zusammenarbeit und Vernetzung mit den Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen

Laut damaligen Unterlagen wurde die zusammenfassende Beurteilung im Schulnotensystem verfasst. Als sehr gut geeignet wurde ein Gesamtwert von 1 bis 1,3 angesehen; als gut geeignet von 1,4 bis 2,2; als geeignet von 2,3 bis 3,9 und als nicht geeignet von 4 bis 5.

Beim Hearing am 9. Dezember 2013 traten Bernadette Feuerstein und Erwin Buchinger an. Beide fielen in die Kategorie „gut geeignet“. Der Durchschnittswert des ÖAR-Hearings von Erwin Buchinger (1,36) fiel leicht besser aus als jener von Bernadette Feuerstein (2,15). Erwin Buchinger wurde in Folge vom Sozialminister zum Behindertenanwalt bestellt.

Geschichte der Behindertenanwaltschaft

Die Behindertenanwaltschaft existiert seit dem Jahr 2006 und wurde im Rahmen des Behindertengleichstellungspakets geschaffen. Die / der jeweils im Amt befindliche Sozialministerin / Sozialminister haben folgende Personen zur Leitung der Behindertenanwaltschaft bestellt:

  1. Von Anfang 2006 bis Dezember 2009 war der ehemalige Sozialminister Herbert Haupt zum Behindertenanwalt bestimmt worden.
  2. Zum Nachfolger wurde der ehemalige Sozialminister Erwin Buchinger bestellt und Ende 2013 für eine zweite Periode ausgewählt. In Zeiten der Väterkarenz wurde Erwin Buchinger wiederholt von Hansjörg Hofer (Leiter der Gruppe IV/A der Sektion IV im Sozialministerium) vertreten.

Eigentlich wäre Erwin Buchinger noch bis Ende 2017 zum Behindertenanwalt bestellt gewesen. Er hat sich allerdings entschlossen, eine neue berufliche Herausforderung im Ausland anzunehmen, wie er kürzlich BIZEPS informierte. Am 9. Februar 2017 fand eine Pressekonferenz der Behindertenanwaltschaft statt.

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