Behindertenanwaltschaft kritisiert drohendes Ende der Homeoffice-Regel für RisikopatientInnen

Die Behindertenanwaltschaft übt Kritik am drohenden Ende der Ausnahmeregelung zum Schutz von Hochrisiko-PatientInnen mit Jänner 2021 und hofft auf eine umgehende Behebung dieses Problems.

Tafel: Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
BIZEPS

Angesichts der nach wie vor dramatisch hohen Zahlen täglicher Neuinfektionen mit Covid-19, sollte der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme oder Behinderungen zur Hochrisiko-Gruppe zählen, oberste Priorität besitzen.

In diesem Sinne sollte dieses zentrale Anliegen der Pandemie-Bekämpfung unter keinen Umständen zum Spielball parteipolitischer Interessen werden.

Da sich der Widerstand im Bundesrat auch nicht direkt gegen eine Verlängerung der Ausnahmeregelung für Risikogruppen, sondern vielmehr auf die Problematik der „Hacklerpension“ bezieht, hofft die Behindertenanwaltschaft auf eine baldige Lösung des Problems im Sinne einer nahtlosen Verlängerung der Ausnahmeregelung.

„Die entsprechende Regelung zum Schutz von Hochrisiko-PatientInnen ist unerlässlich für deren Schutz vor einer potenziell lebensgefährlichen Ansteckung. Die aktuellen Diskussionen um einen möglichen dritten Lockdown zeigen, wie brisant und drängend diese Thematik ist. Daher ist es umso wichtiger jetzt über Parteigrenzen hinweg entschlossen alle notwendigen Schritte zum Schutz jener zu ergreifen, die am stärksten von den Gefahren der Pandemie betroffen sind.“, so die stellvertretende Behindertenanwältin Elke Niederl.

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