BZÖ-Verkehrssprecher Abg. Sigisbert Dolinschek befasste sich in seinem heutigen Debattenbeitrag zu den Änderungen in der Straßenverkehrsordnung mit der Thematik des Behindertenpasses und hier im Speziellen mit den Parkausweisen.
„Derzeit klaffen die Beurteilungen beim Behindertenpass und beim Parkausweis für gehbehinderte Menschen trotz der geringfügigen Unterschiede in den Kriterien in der Praxis häufig erheblich auseinander – das ist auf die unterschiedliche Spruchpraxis in den Ländern zurückzuführen“, stellte Dolinschek fest.
„Für die Betroffenen ist eine solche Situation nur sehr schwer verständlich. Die verschiedenen Zuständigkeiten bei den Behörden machen insbesondere Menschen mit Behinderungen immer wieder große Schwierigkeiten und führen auch oft zu Missverständnissen. Viele Antragswerber sind bei einfachen Behördenwegen meist überfordert. Während für die Ausstellung eines Ausweises für dauernd stark gehbehinderte Personen die Bezirkshauptmannschaften bzw. die Magistrate zuständig sind, ist hingegen bei der Ausstellung eines Behindertenpasses das Bundessozialamt zuständig. Wir fordern daher schon seit Jahren, dass für die Ausstellung eines Ausweises, die Einführung einer ärztlichen Begutachtung grundsätzlich durch das Bundessozialamt erfolgen soll“, erklärte Dolinschek und weiter: „Diese eine Anlaufstelle für alle Bundesländer kommt nun und das ist nicht nur eine große Verwaltungsvereinfachung, sondern für die Betroffenen auch ein großer Vorteil. Das BZÖ wird dieser Änderung natürlich zustimmen“.