Behindertenbeirat entscheidet (nicht)

Die Sache ist eigentlich eindeutig. Das Sozialministerium bewirbt die Regelungen zur Förderung der Betreuung daheim schon auf seiner Homepage. Dem Behindertenbeirat wird die Regelung heute vorgelegt, doch dieser hat nur ein Anhörungsrecht.

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Eigentlich ein Formalakt. Sozialminister Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) legt am 19. Juni 2007 dem Bundes-Behindertenbeirat jene geplante Regelung zur Förderung der „24-Stunden-Pflege“ vor, die seit Tagen öffentlich verkündigt und auch im Internetangebot des Sozialministeriums abrufbar ist.

Doch dieses Mal könnte es spannend werden. Tagelang wird nun intensiv diskutiert, ob eine Vermögensanrechnung nicht ungerecht sei. Behindertenorganisationen, Opposition, Hilfsorganisationen, aber auch der Koalitionspartner und der SPÖ-Pensionistenverband haben teils heftige Kritik daran geübt, dass für einen Zuschuss zur 24-Stunden-Pflege allfälliges Vermögen bis zu einem Restbetrag von 5.000 Euro verwertet werden muss.

Auch Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ) stellte in Aussicht, dass darüber nochmals verhandelt werden könnte. Nun hat auch Buchinger in einem Interview mit der „Tiroler Tageszeitung“ eine Grenze von 7.500 Euro als „denkbar“ bezeichnet.

„Ausweitung des Pflegegeldes hauptsächlich über Sachleistungen“

Die Forderung nach Erhöhung des Pflegegeldes ab 1.1.2008 wehrt Buchinger ab. „Es wird einmal in der Legislaturperiode eine Valorisierung geben – 2009 oder 2010. Das macht rund 35 Mio. Euro aus. Daneben soll die Ausweitung des Pflegegeldes hauptsächlich über Sachleistungen, ebenfalls in der Höhe von rund 35 Mio. Euro erfolgen. Vor allem für die Kurzzeitpflege und die Tagesbetreuung“, hält er im Interview fest.

Behindertenbeirat: Nur Anhörungsrecht

„Der Standard“ berichtet, dass der am 19. Juni 2007 tagende Behindertenbeirat nur ein Anhörungsrecht hat, dies teilt das Sozialministerium der APA mit. Entscheiden könne er nichts, jedoch sei das Feedback dem Mnisterium wichtig, heißt es.

„Ob Buchinger die Richtlinien gleich danach erlässt, ist offen. Zeit dafür hat er jedenfalls bis zum 1. Juli, wenn auch das Hausbetreuungsgesetz – welches legale Betreuung ermöglicht – in Kraft tritt“, berichtet die Onlineausgabe der Tageszeitung abschließend.

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