Behindertenbeschäftigungsquote seit 1997 gleich geblieben

Die Zahl der mit behinderten Arbeitnehmern besetzten Pflichtstellen - so vermeldet die APA - hat sich in den vergangenen Jahren nicht verbessert.

Flagge Österreich
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Seit 1997 liegt die Quote bei nahezu unveränderten 64 % wird von der APA am 16. August 2004 bekannt gegeben. Lediglich von 2001 auf 2003 gab es einen leichten Rückgang auf 63,1 Prozent, der 2003 aber wieder ausgeglichen wurde (65 Prozent).

Die Erhöhung der Ausgleichstaxe im Jahr 2001 von monatlich 150 auf 196 Euro pro nicht besetzte Stelle konnte die mangelnde Einstellungsdisziplin nicht wesentlich verbessern. Allerdings stiegen dadurch aber die Einnahmen aus den Strafzahlungen von 53,7 Millionen Euro im Jahr 2000 auf 67,4 Millionen Euro 2003.

Der Bund mit 1.650 Stellen säumig
Von 7.066 Pflichtstellen beim Bund sind 1.650 unbesetzt. Die Ministerien für Bildung, Justiz, Verteidigung und Inneres haben – mit Stand Ende 2003 – um mehr als 1.900 behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu wenig eingestellt, wie aus einer Anfrageserie der Grünen Abgeordneten Theresia Haidlmayr hervorgeht.

Deutlich übererfüllt wird die Quote neben dem Finanzministerium vom Sozial-, dem Wirtschafts-, dem Gesundheitsministerium und vom Bundeskanzleramt.

Die Bundesländer mit mehr als 2.000 Stellen säumig
Die drei Bundesländer Steiermark, Kärnten und Oberösterreich erfüllen die Quote. Zuwenig behinderte Menschen eingestellt haben Burgenland (32), Salzburg (129), Vorarlberg (191), Niederösterreich (395), Tirol (399) und das absolute Schlusslicht Wien (855).

Auch Banken säumig
Bei den Banken fallen – so die APA – besonders negativ die Bank Austria – Creditanstalt mit 177 und die Raiffeisenkassen mit 211 offenen Stellen auf. Viele Privatunternehmen bezahlen lieber, anstatt behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beschäftigen.

Stellungnahmen der Politik
„Es kann sich nur etwas ändern, wenn man bereit ist, die Ausgleichstaxen entsprechend anzuheben.“, meint Haidlmayr und schlägt eine empfindliche Erhöhung der Strafzahlungen auf das durchschnittliche Lohnniveau der Unternehmen vor. Außerdem will sie erreichen, dass Bund, Ländern und staatsnahen Unternehmen der „Freikauf“ verboten wird. Dass sich durch das kürzlich in Begutachtung geschickte Behindertengleichstellungsgesetz etwas ändern könnte, glaubt sie nicht. Dazu sei das Gesetz „zu schwach“.

Auch SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp kann der Idee, empfindlich höhere „Ausgleichstaxen“ von „behindertenfeindlichen“ Unternehmen zu kassieren, etwas abgewinnen, fügt aber hinzu, dass es auch wichtig sei, Unternehmen vermehrt für dieses Thema zu sensibilisieren und auch weitreichender zu informieren.

„Die Anhebung der Ausgleichstaxe ist grundsätzlich eine wichtige und richtige Maßnahme, um die Beschäftigungssituation behinderter Menschen zu verbessern“, betonte ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg. Diese komme jedoch angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation zur falschen Zeit und am falschen Ort, und führt weiter aus: „Um die Beschäftigungssituation behinderter Menschen tatsächlich zu verbessern, bedarf es eines Bündels von Maßnahmen, das nicht nur auf die Erhöhung der Ausgleichstaxe reduziert werden kann“.

Weiters wäre zu überlegen, ob nicht bei Klein- und Mittelbetrieben unter 25 Beschäftigten, die daher nicht der Einstellungspflicht unterliegen, gezielte Maßnahmen gesetzt werden sollen. Huainigg: „Offen zu diskutieren ist hier die Aufhebung des Kündigungsschutzes bei neuen Anstellungsverhältnissen von behinderten Menschen.“

Völlig anders als sein Parteifreund Huainigg äußert sich der Oberösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl (ÖVP) in der „Salzkammergut Internet Zeitung“: „Das Freikaufen von dieser sozialen Verpflichtung muss empfindlich teurer werden“ so Hiesl, der die Verdoppelung der Ausgleichstaxe und die Lockerung des besonderen Kündigungsschutzes fordert.

FPÖ-Behindertensprecherin Dr. Helene Partik-Pable ist ebenfalls für eine Erhöhung der Ausgleichstaxe um 50 %, berichtet der „Kurier“. Außerdem müssten zumindest Bund und Länder verpflichtet werden, der Einstellungspflicht nachzukommen, meint Partik-Pable: „Die haben Vorbildwirkung.“ Die FPÖ-Abgeordnete fordert daher ein „Aufklärungsgespräch“ zwischen den Abgeordneten, den Vertretern jener Ressorts, die der Einstellungspflicht nicht nachkommen, und Vertretern der Wirtschaftskammer. Dabei solle geklärt werden, „wo die Probleme liegen“.

ÖVP gegen Erhöhung der Ausgleichstaxe
Es bleibt zu befürchten, dass diese alljährliche Diskussion im Sommer wieder ohne Konsequenzen bleibt. Einerseits werden von Bund und Ländern Millionen Euro wegen Nichtbeschäftigung behinderter Menschen bezahlt und andererseits wurde – wie in einer Aussendung der ÖAR vom April 2004 nachzulesen ist – der Antrag auf Erhöhung der Ausgleichstaxe (sowie des Pflegegeldes) heuer schon zwei Mal von der Tagesordnung des Ministerrates gestrichen, weil die ÖVP dagegen ist.

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0 Kommentare

  • Hallo Gigi! Bewirb Dich doch beim Bildungsministerium.Siehe schwarzes Brett. Liebe Grüsse Maria

  • kleine geschichte: bin eine begünstigt behinderte mit erhöhtem kündigungsschutz und arbeitslos weil dir firma in konkurs geraten ist. bewerbung bei einer kleinen firma. bin in engerer auswahl usw.hurra denk ich mir. schmecks! nixhts wurde daraus. begründung des firmeninhabers: „ich (die firma) habe ja keinen gewinn, denn ich zahl eh keine ausgleichstaxe, warum soll ich mir dann sie nehmen?“. das habe ich aber nicht per telefon erfahren, sondern per e-mail und da auch erst nach aufforderung! meine meinung ist, dass die zahl 25 zu hoch ist.

  • Ich bin auch für eine empfindliche Erhöhung der Ausgleichstaxe. Das alleine reicht aber nicht. Für kleine Unternehmen unter 25 Beschäftigten, die keine Ausgleichstaxe zahlen müssen, sollte es wie früher wieder eine Prämienzahlung in Höhe der Ausgleichstaxe geben. Weiters sollte die Integrationsbeihilfe des Bundessozialamtes zeitlich ausgedehnt werden. Von derzeit einem auf zumindest drei Jahre bei variabler Höhe. Oft endet das DV mit Ende der Förderung. Nach einem Jahr ist man noch nicht wirklich integriert. Nach drei Jahren Förderung steigt sicherlich die Chance auf eine Weiterbeschäftigung. Und am wichtigsten wären massive Entlastungen der Betriebe bei der Lohnsteuer und den Dienstgeberbeiträgenzur Sozialversicherung. Diese Entlastungen – etwa 30% vom Bruttolohn wären angemessen- würden dann nämlich über die gesamte Beschäftigungsdauer wirken. Derzeit sparen sich Firmen nur knapp 8% der Bruttolohnkosten. Und noch etwas: Es werden nur begünstigt behinderte Personen auf die Ausgleichstaxe und die knapp minus 8% angerechnet. Arbeitnehmer die nur einen Behindertenpass ohne erhöhten Kündigungsschutz haben zählen leider nicht. Das sollte sich ändern!!!