Das Wirtschaftsforum der Führungskräfte (WdF), das intensiv in den Diskussionsprozeß um die Novellierung des Behinderteneinstellungsgesetzes eingebunden war, kommentiert die Novelle differenziert:
„Obwohl sich manches zum bessern gewendet hat, bleibt der vorzeitig einsetzende Kündigungsschutz für Behinderte nach nur dreimonatigem Arbeitsverhältnis als Wermutstropfen. Erfahrungsgemäß läßt sich nach so kurzer Zeit noch nicht endgültig feststellen, ob ein Mitarbeiter über die Qualitäten verfügt, die man sich als Arbeitgeber wünscht“, erklärte WdF-Vorstandsmitglied Viktor Wagner.
Das Wirtschaftsforum der Führungskräfte hatte sich für die Wahlfreiheit für Behinderte, ob sie den normalen gesetzlichen Kündigungsbestimmungen unterliegen, oder den besonderen für Behinderte, ausgesprochen. „Einer der Hauptgründe, warum Behinderte nicht eingestellt werden, besteht darin, daß ein derart umfassender Kündigungsschutz für sie besteht“, erklärte Wagner.
Im Fall, daß ein Behinderter die normalen Kündigungsverhältnisse akzeptiert habe und bei einer Kündigung Einspruch erhebe, sollte er das Recht haben, in einem etwaigen Arbeitsgerichtsprozeß darauf zu bestehen, daß zumindest ein Beisitzer Erfahrung im Umgang mit Behinderten haben muß.
Diese, den Wünschen der Behinderten und Arbeitgeber entgegenkommende Regelung, wurde vom WdF vorgeschlagen, allerdings nun bedauerlicherweise nicht verwirklicht.