Behinderteneinstellungspflicht: Grüne wollen Freikauf erschweren

Sozialausschuss diskutiert über Pensionsrecht und All-In-Verträge / Oppositionsanträge vertagt bzw. abgelehnt

Parlament
BIZEPS

Im dritten Teil seiner heutigen Sitzung beschäftigte sich der Sozialausschuss des Nationalrats auf Basis von Oppositionsanträgen mit der hohen Arbeitslosigkeit behinderter Menschen, Fragen des Pensionsrechts, dem verstärkten Trend zu All-In-Verträgen mit pauschaler Überstundenabgeltung und der Struktur der Sozialversicherungsträger. Inhaltliche Beschlüsse wurden nicht gefasst, die Anträge wurden vertagt bzw. abgelehnt. …

Erster Themenkomplex war die schwierige Situation behinderter Menschen am Arbeitsmarkt. Die Grünen schlagen vor, auf die zuletzt stark gestiegene Arbeitslosigkeit mit einer deutlichen Erhöhung der Ausgleichstaxe zu reagieren. Unternehmen sollen künftig ein branchenübliches Durchschnittsgehalt für jede Unterschreitung der Pflichtzahl zahlen müssen (238/A[E]).

Nur so wären sie zu motivieren, eine behinderte Person probeweise aufzunehmen, glaubt Abgeordnete Helene Jarmer, wobei sie insgesamt enorme Informationslücken bei den Unternehmen in Bezug auf die Einstellung behinderter Menschen ortet. Außerdem fordert sie ein Verbot für den öffentlichen Bereich, sich von der Behinderteneinstellungspflicht freizukaufen (245/[E]).

Die FPÖ macht sich in einem Antrag (268/A[E]) für behinderte Menschen, die in Tageswerkstätten arbeiten, stark. Sie regt spezielle Arbeitsverträge an, um die Betroffenen sozialversicherungsrechtlich voll abzusichern und ihnen damit auch den Erwerb eines Pensionsanspruchs zu ermöglichen. Derzeit würden die Betroffenen mit einem Taschengeld abgespeist, kritisiert Norbert Hofer.

Auch Helene Jarmer (G) und Ulrike Königsberger-Ludwig (S) sprachen sich dafür aus, behinderten Menschen in Tageswerkstätten mehr zu zahlen als ein Taschengeld. Königsberger-Ludwig gab allerdings zu bedenken, dass es sich hier um Länderkompetenzen handelt, und verwies auf eine Arbeitsgruppe, die sich mit diesem Thema befasst. Was die geforderte Erhöhung der Ausgleichstaxe betrifft, trat Königsberger-Ludwig dafür ein, die demnächst geplante Evaluierung abzuwarten. Keinen Handlungsbedarf sieht sie im Bereich des Bundes, dieser übererfülle seine Einstellungspflicht insgesamt um 2 %.

Seitens der FPÖ regte Norbert Hofer an, die Ausgleichstaxe mit der Beschäftigtenzahl progressiv zu erhöhen, da es für größere Betriebe einfacher als für kleine Unternehmen sei, die Pflichtzahl zu erfüllen.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer wandte ein, dass das Versicherungsprinzip für Menschen in Tageswerkstätten nicht leicht umzusetzen sei. Viele könnten nur einen Tag in der Woche kommen bzw. seien nicht in der Lage, regelmäßige Arbeitsleistung zu erbringen, skizzierte er. Es gebe aber in dieser Frage Gespräche.

Allgemein betonte Hundstorfer, der Staat stelle hohe Mittel für die Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt bereit. Was den öffentlichen Bereich betrifft, wird es ihm zufolge im Innenministerium und im Unterrichtsministerium immer Probleme bei der Erfüllung der Pflichtzahl geben, weil es für PolizistInnen und LehrerInnen spezielle Anforderungen gebe. Gesamt gesehen werde die Quote aber erfüllt. Personen mit einem Behinderungsgrad von über 70 % seien zudem vom Aufnahmestopp im Öffentlichen Dienst ausgenommen.

Bei der Abstimmung wurden der Antrag der FPÖ sowie der Antrag der Grünen betreffend Erhöhung der Ausgleichstaxe mit Koalitionsmehrheit vertagt, der Antrag der Grünen betreffend Verbot des öffentlichen Bereichs von der Freikaufsmöglichkeit von SPÖ, ÖVP und NEOS abgelehnt.

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