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Behindertengleichstellung: Mangelhaftes Gesetz löst keinen Begeisterungssturm aus

Warum kommen Behindertenrechte nur auf Sparflamme?

Heute wird ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz beschlossen, das leider – entgegen den Ankündigungen der Regierung – weder als umfassend noch als ausreichend anzusehen ist.

Unbestrittenermaßen werden einige Kleinigkeiten aus dem Bereich des Zivil- und Arbeitsrechts geändert, die Verbesserung für die Betroffenen bringen.

„Doch die wesentlichen Bereiche wie barrierefreies Bauen, Mobilität und Bildung werden völlig unzureichend geregelt bzw. gar nicht angesprochen“, kritisiert Klaudia Karoliny vom Aktionsbündnis „Österreich für Behindertenrechte“ – dem Zusammenschluss von 50 Organisationen aus dem Behinderten- und Integrationsbereich. Behinderte Menschen quer aus Österreich haben daher schon gestern eine Mahnwache in Wien abgehalten.

Dieses Gesetz bringt im Bereich Bildung für behinderte Menschen und deren Angehörigen keinerlei Verbesserungen. Nach wie vor ist das Recht auf Integration im vorschulischen Bereich und nach der Schulpflicht nicht gesetzlich verankert.

Keine Verbesserung bringt dieser Gesetzesentwurf auch für gehbehinderte Menschen, die im Alltag mit baulichen Barrieren zu kämpfen haben, für die nicht der Bund zuständig ist. Da das Baurecht Ländersache bleibt und die entsprechenden Normen für barrierefreies Bauen noch immer nicht verbindlich anzuwenden sind, wird sich hier in absehbarer Zeit ohne ein entsprechendes Gesetz nichts verändern. Es gibt auch kein Recht, auf Unterlassung und Beseitigung von Diskriminierungen zu klagen.

Wenig Fortschritte bewirkt der Gesetzesentwurf auch für gehörlose Personen, da die Österreichische Gebärdensprache zwar anerkannt werden soll, das Gesetz aber keine Richtlinien für die Inanspruchnahme und Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern und entsprechende Ausbildungsstandards für diese enthält.

Wider besseren Wissens wird sogar die Funktion des Behindertenanwaltes zu einer Beschwichtigungsstelle verkommen. Manche bemängeln zu recht, dass in Österreich sogar die Tierschutz-Anwaltschaft mehr Rechte hat.

„Gleichstellung für Menschen mit Behinderung darf kein Lippenbekenntnis sein, sondern muss gelebte Realität werden“, fordert Klaudia Karoliny und meint: „Dieses Gesetz lässt befürchten, dass man sich von der umfassenden Gleichstellung behinderter Menschen für die nächsten Jahre verabschiedet hat.“

„Wir machen darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz will, das ganz wesentliche Elemente zur Gleichstellung behinderter Menschen nicht enthält“, stellt Martin Ladstätter vom Aktionsbündnis fest.

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