Behindertengleichstellung: Praxisgerechte Regelung für Behinderte und Betriebe nötig

WKÖ-Mitterlehner: Wirtschaft für Gleichstellung von Behinderten, überzogene Bestimmungen und Rechtsunsicherheit sind aber Hemmschuh für "Barrierefreiheit"

Reinhold Mitterlehner
BMWFW/Hans Ringhofer

„Die Wirtschaftskammer Österreich ist für ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen“. Der stellvertretende Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich, Reinhold Mitterlehner, will „keine Diskriminierung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen beim Zugang zu Menschenrechten oder bei der Ausübung derselben. Bestehende Barrieren oder Diskriminierungen müssen abgebaut werden.“

Um eine Win-win-Situation für Behinderte und Betriebe zu schaffen sind allerdings bei der geplanten Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien im Behindertengleichstellungs- und Behinderteneinstellungsgesetz mit besonderem Augenmaß praxistaugliche und vernünftige Regelungen zu schaffen, die die Integration von behinderten Menschen und die betrieblichen Notwendigkeiten bestmöglich vereinen.

Um diesem Ziel einer positiven Integration von Menschen mit Behinderung optimal gerecht zu werden, ist es erforderlich, bei der Ausgestaltung des neuen Behindertenrechtes auf die Situation der Betriebe besondere Rücksicht zu nehmen. Die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen, insbesondere bei Bauten, muss daher mit angemessen langen Übergangsfristen verknüpft werden.

Auch bei arbeitsrechtlichen Fragen, wie etwa dem Rechtsschutz, ist eine Orientierung an den EU-Richtlinien und dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vom Juli 2004 anzustreben. Und auch die Ausdehnung des Behindertenschutzes auf Angehörige von behinderten Menschen darf zu keinem Beschäftigungshemmnis führen.

Mitterlehner: „Die Wirtschaft will behinderte Menschen integrieren. Überzogene Bestimmungen, überschießende Kosten und eine mögliche Rechtsunsicherheit nützen aber niemanden.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich