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Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz im Ministerrat beschlossen

Eine Reihe von diskriminierenden Gesetzesstellen – vor allem im Bereich Berufszugänge – soll geändert werden. Dies beschloss der Ministerrat am 6. April 2006. Nun wird der Entwurf ins Parlament weitergeleitet.

In der 129. Sitzung des Ministerrats am 6. April wurde ein „gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, betreffend Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Apothekengesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das MTF-SHD-Gesetz sowie das Sanitätergesetz geändert werden (Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz)“ beschlossen.

Was versteckt sich dahinter?

Das Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz ist ein Sammelgesetz und es sollen damit einige bestehende diskriminierende Bestimmungen in Gesetzen im Bereich Berufszugänge geändert werden.

Der Entwurf wird nun zur weiteren Bearbeitung dem Parlament übermittelt.

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