Behindertengleichstellungsgesetz „dringend verbesserungswürdig“

In der Presse vom 3. April 2008 wird der Generalsekretär der ÖAR, Eduard Riha, zum Stand im Kampf gegen Diskriminierungen interviewt.

Eduard Riha
BIZEPS

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sei zwar „ein beachtlicher Fortschritt“ gewesen, meint Eduard Riha in der Presse, doch Details hält er für „dringend verbesserungswürdig“.

Eine mehrfach für heuer angekündigte Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes lässt – mit Ausnahme einer Angleichung an das Gleichbehandlungsgesetz – noch immer auf sich warten. Auch in diesem Punkt ist das Regierungsprogramm bisher nicht umgesetzt worden.

Der ÖAR schweben Pönalen bei Verstößen, Schadenersatz im Falle bewiesener Diskriminierungen, vor, hält die Tageszeitung fest. Weiters sei eine Nachjustierung anderer Bundesgesetze, wie der Gewerbeordnung, zwingend, um den Intentionen des Behindertengleichstellungsgesetzes Nachdruck verleihen zu können. Am Beispiel barrierefreies Bauen erläutert Riha: „Hier darf es keine Ausnahmen mehr geben“.

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0 Kommentare

  • Barrierefreies Bauen: Das Errichten neuer Bauten im „Öffentlichen Raum“ (Bauordnung), aber auch die Auszahlung von öffentliche Gelder, wie z.B. Wohnbauförderungen, sollten an „barrierefreies Bauen“ verknüpft werden müssen. Wenn die Vorgaben (sie sollten in der Bauordnung klar definiert sein) nicht eingehalten werden oder wurden, Nachrüstung, bzw. zwingende Umbauten – bzw. Nichtgenehmigung. Dazu bedarf es fachlich geschultes Personal.
    Werdende Architekten sollten bei ihrer Ausbildung „barrierefreies Bauen und Wohnen“ als Pflichtfach besuchen müssen. Die Bauordnung muß österrerichweit diesbezüglich geändert werden.
    Der Staat und seine Organe müssen in die Pflicht genommen werden und nicht so wie im momentan gültigen Bundesbehindertenengleichstellungsgesetz, dass auf dem Konsumentenschutz aufgebaut ist. Ist es momentan nicht so, dass jeder Betroffene auf seine Kosten, privatrechtlich, auch gegen staatliche Diskriminierer, vorgehen muss?

  • Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst scheint doch bei der 2 größten Stadt Österreichs – „GRAZ“ schwierig zu sein. Das Büro des Herrn Bürgermeisters sowie des Personalvertreters haben einen „barrierefreien Zugang“! Dies ist bei der Behinderten-Personal-Vertretung, laut Homepage für mehr als 400 behinderte MitarbeiterInnen zuständig, nur über „ZWEI STUFEN“ möglich.

    Siehe: http://www.behindertenvertrauensperson.at/bvp_stadt_graz/Startseite_MA_Stadt_Graz.htm

    Dies wäre auch als Bild der Woche auf Bizeps sinnvoll!