Behindertengleichstellungsgesetz „dringend verbesserungswürdig“

In der Presse vom 3. April 2008 wird der Generalsekretär der ÖAR, Eduard Riha, zum Stand im Kampf gegen Diskriminierungen interviewt.

Eduard Riha
BIZEPS

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sei zwar „ein beachtlicher Fortschritt“ gewesen, meint Eduard Riha in der Presse, doch Details hält er für „dringend verbesserungswürdig“.

Eine mehrfach für heuer angekündigte Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes lässt – mit Ausnahme einer Angleichung an das Gleichbehandlungsgesetz – noch immer auf sich warten. Auch in diesem Punkt ist das Regierungsprogramm bisher nicht umgesetzt worden.

Der ÖAR schweben Pönalen bei Verstößen, Schadenersatz im Falle bewiesener Diskriminierungen, vor, hält die Tageszeitung fest. Weiters sei eine Nachjustierung anderer Bundesgesetze, wie der Gewerbeordnung, zwingend, um den Intentionen des Behindertengleichstellungsgesetzes Nachdruck verleihen zu können. Am Beispiel barrierefreies Bauen erläutert Riha: „Hier darf es keine Ausnahmen mehr geben“.

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