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Behindertengleichstellungsgesetz: Entwurf passiert Verfassungsausschuss

Basis vorhanden; weitere Schritte notwendig

Die heutige Behandlung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Verfassungsausschuss, auf den die ÖAR so große Hoffnungen gesetzt hat, hat bedauerlicherweise in vielerlei Hinsicht nicht die erhofften Ergebnisse erbracht.

So wird etwa die Verbandsklage im Gesetz angeführt, wird aber durch das Beharren auf die Zustimmung des Bundesbehindertenbeirates mit zwei Drittel Mehrheit im Zusammenhang mit einer möglichen Klagsführung wesentlich abgeschwächt. Ebenso bedauerlich ist die Tatsache, dass sich an den Übergangsbestimmungen und den -fristen nichts bewegt hat und daher die Beseitigung selbst kleiner baulicher Barrieren – und sei es nur eine Stufe vor dem Eingang – noch auf viele Jahre hinaus geschoben werden können.

Es bleibt daher zu hoffen, dass es dem Parlament gelingt, die nicht berücksichtigten Verbesserungsvorschläge der Behindertenorganisationen mit einzubeziehen und damit doch noch den Forderungen der behinderten Menschen Rechnung zu tragen.

Mag. Michael Svoboda, Vizepräsident der ÖAR dazu in seinem Statement: „Das Behindertengleichstellungsgesetz bildet in seiner aktuellen Form eine grundsätzlich taugliche Grundlage für ein Gleichstellungsgesetz, benötigt jedoch, um umfassend in allen Bereichen die Rechte behinderter Menschen zu gewährleisten, einiger Verbesserungen. Wünschenswert wäre etwa ein Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch, wenn eine Diskriminierung stattgefunden hat. Die Anhebung der Wertgrenzen auf etwaige Forderungen bei Übergangsfristen, eine Behindertenanwaltschaft mit mehr Kompetenzen sowie eine Verbandsklage mit niedrigerem Quorum – z. B. mit einfacher Mehrheit.“

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