„Behindertengleichstellungsgesetz: Noch kein Grund, sich zurückzulehnen!“

"Dieser Entwurf ist ein erster Schritt in eine grundsätzlich richtige Richtung. Diese Gesetzesvorlage bedarf aber noch wesentlicher Korrekturen", erklärt Univ.-Prof. Dr. Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich.

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„Der Konsens innerhalb der Regierung spiegelt bei weitem nicht die Forderungen der Betroffenen und der Interessenvertretungen wider. Im Rahmen der parlamentarischen Behandlung dieser ungemein wichtigen Rechtsmaterie bedarf es daher noch erheblicher Verbesserungen, um jenes Ziel zu erreichen, das dem Namen dieses Gesetzes entspricht“, erklärt Präsident Weber.

„Die Abgeordneten im Parlament tragen nun angesichts der Vorlage eine hohe Verantwortung gegenüber Menschen mit Behinderung. Daher appelliert die Lebenshilfe Österreich an die im Nationalrat vertretenen Parteien dringend, diese Rechtsmaterie nicht aus dem Blickwinkel parteipolitischen Kleingelds zu betrachten, sondern tiefgehende Beratungen und Verbesserungen zuzulassen. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bietet den Ansatz, umfassende Regelungen im Interesse behinderter Menschen zu beschließen.“

„Einen Grund zum Jubeln stellt dieser Entwurf jedenfalls noch nicht dar! Absehbare Enttäuschungen sind sehr verständlich. Wir werden nun genauestens prüfen, ob diese neue Rechtsmaterie Verbesserungen für Menschen mit intellektueller (geistiger) Behinderung in ihren Lebensumständen bringen kann. Die Lebenshilfe Österreich wird dabei als Interessenvertretung für diesen Personenkreis ein stets wachsames Auge haben“, betont der Präsident.

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