Parlament

Behindertengleichstellungspaket geht in die heiße Phase

Nun ist der Fahrplan für die parlamentarische Behandlung fix.

Einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz von heute zufolge, dürfte der Terminfahrplan für das Behindertengleichstellungspaket der Bundesregierung nun feststehen:

  • Dienstag, 28. Juni 2005, 9:15 Uhr: Der Unterausschuss des Verfassungsausschusses behandelt die verfassungsrechtliche Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache. Sollte ein abschließender Bericht zustande kommen, geht dieser weiter in den Verfassungsausschuss.
  • Mittwoch, 29. Juni 2005, 9:00 Uhr: Der Verfassungsausschuss behandelt das, ihm vom Nationalrat am 31. März 2005 zur Behandlung und Beschlussfassung zugewiesene, Behindertengleichstellungspaket, bestehend aus dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, der Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU 2000/78/EG im Behinderteneinstellungsgesetz, der Schaffung einer Behindertenanwaltschaft im Bundesbehindertengesetz und der Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache im Bundes-Verfassungsgesetz; fasst der Verfassungsausschuss einen positiven Beschluss, so geht es ins Plenum des Nationalrates.
  • 6. bis 8. Juli 2005: An diesen Tagen findet die Plenarsitzung des Nationalrates statt, in der das Behindertengleichstellungspaket die drei Lesungen durchlaufen muss. Kommt es zu einem positiven Beschluss, so tritt das Behindertengleichstellungspaket voraussichtlich am 1. Jänner 2006 in Kraft.

Fraglich ist nur noch, was aus den Abänderungsantragsvorschlägen des Aktionsbündnisses „Österreich für Behindertenrechte“ wird. Damit sollen ja die Lücken und Schwächen des Behindertengleichstellungspaketes weitestgehend beseitigt und ein schlagkräftiges und effektives Gleichstellungsinstrument geschaffen werden. Geschieht alles wie bei der Übergabe der Abänderungsanträge am 13. April 2005 im Parlament von politischen Repräsentanten angekündigt, so sollten die Anträge im Verfassungsausschuss eingebracht und behandelt werden.

Fraglich ist auch, was aus dem im Regierungsprogramm der Bundesregierung angekündigten und absolut wichtigen Sammelgesetz wird. Damit sollten ja rechtliche Diskriminierungen beseitigt und materielle Gleichstellungsrechte geschaffen werden. Ziel war es ja, diese Sammelgesetznovelle gleichzeitig mit dem Behindertengleichstellungspaket zu beschließen. Bislang existiert jedoch noch kein offizieller Entwurf, so dass wohl kaum damit zu rechnen ist, dass die Sammelgesetznovelle noch vor der Sommerpause des Nationalrates kommt.

Die Spannung steigt!

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