Ansicht Behindertengleichstellungsgesetz

Behindertengleichstellungspaket ist nun tatsächlich Gesetz

Damit ist der Gesetzwerdungsprozess abgeschlossen und Österreich hat ein Behindertengleichstellungsgesetz.

Am 6. Juli 2005 hat das Plenum des Nationalrates das sogenannte Behindertengleichstellungspaket, also das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) erlassen wird und das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundessozialamtsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft und das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert werden, beschlossen.

Nun wurde einen Tag nach der Kundmachung der verfassungsrechtlichen Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache mit BGBl. I Nr. 81/2005, also am 10. August 2005 auch dieses Behindertengleichstellungspaket mit BGBl. I Nr. 82/2005 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und gehört damit dem Österreichischen Recht an. Das Behindertengleichstellungspaket tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

Damit gelten ab 1. Jänner 2006 die Diskriminierungsschutzrechte für Behinderte Menschen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sowie die Diskriminierungsschutzbestimmungen in Beschäftigung und Beruf nach den §§ 7a bis 7q des Behinderteneinstellungsgesetzes; das bedeutet, ab 1. Jänner 2006 können unmittelbare und mittelbare Diskriminierungen im Sinne dieser beiden Diskriminierungsschutzgesetze bei den Schlichtungsstellen in den Landesstellen des Bundessozialamtes sowie bei den ordentlichen Gerichten bekämpft werden. Als Wächter über und Beistand in Sachen Behindertengleichstellung steht allen BürgerInnen ab 1. Jänner 2006 außerdem eine eigene Behindertenanwaltschaft zur Verfügung. Ja und nicht zuletzt kann die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation auch Verbandsklagen bei Diskriminierungsfällen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz anstreben.

Man kann wohl nicht leugnen, dass damit ein wesentlicher Schritt vorwärts auf dem Weg zu einer umfassenden Behindertengleichstellung in Österreich getan ist.

Zeit, sich gemütlich zurückzulehnen, ist allerdings noch lange nicht; denn einerseits sind im Jahr 2006 die Etappenpläne für barrierefrei zu gestaltende öffentliche Bauten und barrierefrei zu gestaltenden Verkehr im Einvernehmen mit der ÖAR zu erarbeiten und andererseits werden die ersten konkreten Diskriminierungsverfahren wohl zeigen, wo es gilt, allenfalls noch existierende Lücken im nun vorhandenen Behindertengleichstellungsrecht zu schließen und Verbesserungen oder Weiterentwicklungen voranzutreiben.

Ach ja, und nicht zu vergessen ist außerdem, dass in den nächsten Wochen – wie bereits angekündigt – auch noch das Sammelgesetz zur Beseitigung behindertendiskriminierender Bestimmungen im Bundesrecht von der Bundesregierung in Begutachtung geschickt werden soll.

Hier können Sie den Gesetzestext nachlesen.

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