Achttausend behinderte Menschen sollen mit Hilfe der Behindertenmilliarde in Beschäftigung gebracht und in den ersten und zweiten Arbeitsmarkt eingegliedert werden.
Dies verkündete Sozialminister Mag. Herbert Haupt (FPÖ) anläßlich eines Treffens der EU-SozialministerInnen in Schweden.
Damit bricht der Minister seine seinerzeitige Zusage, daß die Geldmittel nur für Beschäftigungsverhältnisse im ersten Arbeitsmarkt verwendet werden. Die Unterbringung auf dem zweiten Arbeitsmarkt würde bedeuten, daß behinderte Menschen weiterhin in Sondereinrichtungen unter ghettoisierenden Rahmenbedingungen untergebracht werden.
Dies widerspricht völlig dem Gedanken der Integration und dies widerspricht noch mehr dem Recht behinderter Menschen auf Gleichbehandlung in allen Bereichen des täglichen Lebens, dem der Bund, aber auch die Länder und Gemeinden gemäß Artikel 7 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes verpflichtet sind.
Die Behindertenmilliarde wird von den PolitikerInnen der Regierungsparteien in der Öffentlichkeit stets als eine fortschrittliche und zukunftsweisende Maßnahme hingestellt. Diese Ankündigung steht aber im krassen Widerspruch zum geplanten Abschieben behinderter Menschen auf den zweiten Arbeitsmarkt.
Wir fragen uns, wie der Sozialminister diesen Widerspruch aufheben will?