2. Kooperation des Europäischen Netzwerks für Selbstbestimmtes Leben - ENIL und dem Dachverband Selbstbestimmt Leben Österreich - SLIÖs
Zum zweiten Mal haben Selbstbestimmt Leben Österreich (SLIÖ) und das Europäische Netzwerk für Selbstbestimmtes Leben (ENIL) eine offizielle Beschwerde gegen Österreich bei der EU-Kommission eingereicht.
Es geht um die missbräuchliche Verwendung von geschätzten € 3,2 Mio. aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (E-LER), die in Tirol für die Renovierung und den Neubau von aussondernden Behinderteneinrichtungen verwendet wurden.
Dazu zählen fünf Wohneinrichtungen und drei Werkstätten für erwachsene Menschen mit Behinderungen sowie eine große Einrichtung für Kinder mit Behinderungen. SLIÖ und ENIL kritisieren die Verwendung von Geldern aus den EU-Strukturfonds für die fortgesetzte Aussonderung von Menschen mit Behinderungen in solchen Einrichtungen scharf.
„Durch den Erhalt von Sondereinrichtungen nur für behinderte Menschen werden Aussonderung und Isolation fortgesetzt“, sagt Bernadette Feuerstein, Vorsitzende von SLIÖ.
Die Gelder aus den EU-Strukturfonds sollten für den Ausbau von persönlicher Assistenz für Kinder und erwachsene Frauen und Männer mit Behinderungen sowie für die Inklusion am Arbeitsmarkt verwendet werden.
Das würde gerade Menschen mit Behinderung im ländlichen Raum mehr Möglichkeit bieten, um ihr Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung wahrzunehmen, so wie es in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verankert ist.
„Dass die Tiroler Landesregierung insgesamt € 3 Mio. – die Hälfte davon ELER-Mittel – in die Renovierung einer Heim-Sonderschule investiert, macht mich sprachlos“, so Feuerstein, „Wieso wurde dieses Geld nicht für inklusive Maßnahmen investiert, damit die Kinder die Schule in ihrem Heimatort besuchen und bei ihren Familien leben können?“
Erst vor einem Jahr hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Kindern Österreich zum wiederholten Mal für fehlende Strategien zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen gerügt.
Wie bereits bei der ersten Beschwerde gegen die Oberösterreichische Landesregierung im Juli 2020 fordern SLIÖ und ENIL die Europäische Kommission dazu auf, gegen die Tiroler Landesregierung vorzugehen, z.B. durch die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens. SLIÖ und ENIL sind der Ansicht, dass es dafür eine solide Rechtsgrundlage gibt: Die Rechte behinderter Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben, auf Arbeit und Beschäftigung sowie der Schutz vor Diskriminierung gehören zu den gemeinsamen Werten der EU und sind gesetzlich verankert.
„Die neuen Behinderten- und Kinderrechtsstrategien der EU sind dem Abbau von Betreuung in Einrichtungen verpflichtet. Es wird Zeit, dass diese Verpflichtungserklärungen auch in Taten umgesetzt werden“, betont Nadia Hadad, stellvertretende Vorsitzende von ENIL, und ergänzt: „Die COVID-19 Pandemie hat uns gezeigt, wie zerstörerisch das Versäumnis zu handeln sein kann für Kinder und Erwachsene, die in Einrichtungen leben.“