Behindertenparkausweis – seit Jahren ungelöstes Problem

In der Sendung vom 12. April 2025 wurde ein altbekannter Missstand erneut aufgezeigt – das Verkehrsministerium bleibt 10 Jahre untätig.

Fahrer mit Parkausweis § 29 b StVO
ARBÖ

Die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ griff am 12. April 2025 erneut ein Problem auf, das Betroffene seit Jahren belastet: den Umgang mit Behindertenparkausweisen.

Konkret geht es um die Vorschrift, dass der Ausweis gut sichtbar im eigenen Fahrzeug hinterlegt werden muss, um einen kennzeichengebundene Behindertenparkplatz nutzen zu dürfen.

Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, führt in der Praxis zu Problemen – etwa dann, wenn Betroffene mit einem anderen Auto, zum Beispiel einem Leihauto im Ausland, unterwegs sind. In solchen Fällen dürfen sie den reservierten Parkplatz nicht nutzen, da der Ausweis im ursprünglichen Fahrzeug bleiben muss.

Dieser Missstand wurde bereits vor zehn Jahren von der Volksanwaltschaft aufgezeigt. Das Verkehrsministerium wurde mehrfach auf die Problematik hingewiesen, hat aber bis heute keine Lösung präsentiert.

In der aktuellen Ausgabe von „Bürgeranwalt“ mit Volksanwältin Elisabeth Schwetz wurde der Fall erneut öffentlich gemacht – verbunden mit der Frage, warum nach all den Jahren noch immer keine Änderung erfolgt ist.

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