Behindertenparkausweise: Wiener Polizei verstärkt Kontrollen

Krone: "Insgesamt behandelt die Polizei allein in Wien 442 Anzeigen, bei denen der Verdacht besteht, dass Behindertenausweise missbräuchlich verwendet werden bzw. dass sich jemand einen Behindertenparkplatz erschlichen hat."

Fahrer mit Parkausweis § 29 b StVO
ARBÖ

Einem Bericht der Kronenzeitung vom 29. Mai 2013 ist zu entnehmen, dass die Wiener Polizei derzeit 442 Anzeigen wegen missbräuchlicher Verwendung eines Behindertenparkausweises behandelt.

Konkret werden im Artikel folgende Punkte benannt: „Es werden Gehbehinderten-Ausweise farbkopiert, Gehbehinderten-Ausweise von Verstorbenen verwendet, zudem nutzen Eltern missbräuchlich Gehbehinderten-Ausweise behinderter Kinder, ohne dass die Kinder im Auto sitzen, oder aber es fehlen bei den Ausweisen aus den Bundesländern die für die Gültigkeit notwendigen Abstempelungen der Behörden.“

Auch Neuregelung mangelhaft

Der Gesetzgeber hat vor wenigen Monaten eine Neuregelung der Behindertenparkausweise beschlossen – BIZEPS-INFO berichtete ausführlich. Anlass waren u.a. immer häufiger werdende Klagen über missbräuchliche Verwendungen der Ausweise.

Statt endlich alle alten Ausweise nach einer Übergangsfrist für ungültig zu erklären und neue nur mehr befristet auszustellen, wurde wiederum eine schlampige, typisch österreichische Regelung beschlossen und vom Sozialministerium auch so forciert: Vor dem Jahr 2001 ausgestellte Ausweise werden Ende 2015 ungültig. Alle danach ausgestellten Ausweise bleiben – so wie auch neu ausgestellte Ausweise – unbefristet gültig.

Damit ist auch in Zukunft dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

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