Behindertenparkplätze ab 2014 für blinde Menschen zugänglich

Bundessozialamt stellt in Hinkunft alleine Behindertenpark-Ausweise aus

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Behindertenparkplätze stehen ab dem 1.1.2014 auch Begleitfahrzeugen von blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen zur Verfügung. Am Dienstag wurde eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Ministerrat beschlossen. Damit geht eine langjährige Forderung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich (BSVÖ) in Erfüllung.

„Mobilitätseingeschränkte Menschen können somit möglichst nahe bei ihrem Bestimmungsort abgesetzt werden, was das selbstbestimmte Leben enorm erleichtert“, freut sich Dr. Markus Wolf. Gleichzeitig weist der BSVÖ-Präsident Aussagen in der Stellungnahme einer Selbsthilfeorganisation von querschnittgelähmten Menschen zurück.

Darin heißt es, dass bei blinden Menschen – im Gegensatz zu RollstuhlfahrerInnen – die Notwendigkeit nach mehr Platz beim Ein- und Aussteigen nicht gegeben sei. Zudem könnten blinde Menschen nicht Autofahren und seien nur am Erhalt von Steuervorteilen, einer Gratis-Autobahnvignette sowie dem gebührenfreien Parken in Kurzparkzonen interessiert.

Der BSVÖ-Präsident: „Uns geht es nicht um irgendwelche Steuervorteile, sondern um die bestmögliche Sicherheit der blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen in Österreich!“

Derzeit müssen die LenkerInnen oft fernab vom Ziel parken und ihre mobilitätseingeschränkten Fahrgäste, ohne dass sie dafür ausgebildet wurden, zu ihrem Ziel begleiten. Hier kann es mitunter zu gefährlichen Situationen kommen. In Deutschland hingegen ist die Parkerlaubnis für blinde Menschen auf Behindertenparkplätzen längst umgesetzt und kein Thema mehr! Gemeinsam mit den gehbehinderten Menschen freut sich der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich über die Verwaltungsvereinfachung, welche die StVO-Novelle mit sich bringt.

Parkausweise für Behindertenparkplätze werden ab dem Jahr 2014 nach dem One-Stop-Shop-Prinzip nur noch vom Bundessozialamt ausgestellt. Der zusätzliche Weg zu Länder- und Bezirksverwaltungsbehörden wird dann wegfallen.

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