46. Woche 2025 – Hublift in kleinem Supermarkt auf der Insel Rhodos
Unser Leser Norbert Krammer schrieb uns aus der Gemeinde Archangelos auf Rhodos, Griechenland: Die Kosten für eine barrierefreie Gestaltung insbesondere …
Schumann: Neuerung bringt mehr Service und weniger Bürokratie für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen profitieren von einer spürbaren Vereinfachung bei der Beantragung des Behindertenpasses sowie des Parkausweises gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung. Antragsteller:innen müssen künftig kein eigenes Lichtbild mehr beilegen.
„Rund 70.000 Antragsteller:innen sind jährlich von der Gesetzesänderung betroffen. Für sie bedeutet die neue Regelung eine spürbare Entlastung: weniger Papierkram, weniger Rückfragen, schnellere Bearbeitung. Dieser Schritt spart Zeit und erleichtert den Zugang zu diesen wichtigen Dokumenten“, so Sozialministerin Korinna Schumann.
Das Sozialministeriumservice kann nun aufgrund einer Änderung des Bundesbehindertengesetzes (BBG) auf Lichtbilder aus den im Gesetz abschließend angeführten und bereits bestehenden Datenbanken, nämlich dem Passregister, dem Führerscheinregister, dem E-ID-System und dem Zentralen Fremdenregister zugreifen.
Ist dort ein aktuelles Foto vorhanden, wird es automatisch für den Antrag verwendet. Damit entfällt der bisher notwendige Aufwand, ein geeignetes Lichtbild bereitzustellen oder nachzureichen.
Die Verarbeitung der Lichtbilder erfolgt unter strenger Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Das Sozialministeriumservice ist datenschutzrechtlich verantwortlich und nutzt ausschließlich gesicherte Schnittstellen und bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) aus dem Bereich „Gesellschaft und Soziales“, „Verkehr und Technik“ bzw. „Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person)“, um die Daten sicher zu übertragen.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Unser Leser Norbert Krammer schrieb uns aus der Gemeinde Archangelos auf Rhodos, Griechenland: Die Kosten für eine barrierefreie Gestaltung insbesondere …
Petra ,
11.07.2025, 07:54Das unsere Politik langsam arbeitet ist der Antragsbogen noch nicht auf dem aktuellen Stand der Dinge, wenn es um das Passfoto geht. Den ich habe jetzt einen „Antrag auf Behindertenpass“ für meinen Sohn gestellt. Dort wurde noch ein Foto benötigt.
Isam nori ,
10.07.2025, 13:06Guten Tag
Ich habe Behindertenpass 60%
D1& D3
Habe ich das Recht zur Ausstellung Parkausweis?
Beachten Sie, dass die Bewegungsabläufe von den Empfehlungen des Arztes bestimmt werden، ich habe Multimorbidität.
Vielen Dank
Markus Ladstätter BIZEPS
10.07.2025, 13:39Wenn sie nicht folgende Eintragungen im Behindertenpass haben, dann leider nicht.
Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ oder „Blindheit“
Siehe: https://www.sozialministeriumservice.gv.at/Menschen_mit_Behinderung/Behindertenpass_und_Parkausweis/Parkausweis/Parkausweis.de.html#heading_Voraussetzung_fuer_die_Ausstellung_des_Parkausweises
Gerald Feik ,
09.07.2025, 12:15Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Parkausweis und auch einen für mein Kennzeichen reservierten Parkplatz in 1030 Wien. Warum muss man den Parkausweis lt. Gesetz sichtbar im Auto hinterlegen da der vorgesehene Parkplatz ohnehin nur mit einem Parkausweis zur Verfügung gestellt wird. Bei einem Urlaub mit Leihwagen würde jedoch auch zur selben Zeit der Parkausweis benötigt werden, welcher jedoch zu Hause im eigenen Auto am Behindertenparkplatz liegt.
Diese Regelung ist mir absolut nicht verständlich und ich bekam bereits einmal eine Anzeige da mein Auto ohne dem Parkausweis auf meinem Behindertenparkplatz gestanden ist.
Liebe Grüße Gerald Feik