Behindertenplan der Stadt Graz

Das Referat für Sozialplanung im Magistrat Graz ist mit der Erstellung eines Behindertenplanes beschäftigt und hat zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe eingerichtet:

Tafel mit dem Aufdruck Graz
BilderBox.com

An der ersten Besprechung dieser Gruppe (es nahmen sechs Personen teil) konnte kein Mitglied der Landesgruppe Steiermark anwesend sein. An den nächsten Besprechungen wird diese jedoch zumindest durch ein Mitglied vertreten sein.

Wie aus dem ersten Protokoll zu entnehmen ist, soll die Erstellung eines Behindertenplanes „auf der Findung bzw. Schaffung von Grundsätzen und der Erstellungvon Projekten aufbauen“.

Mögliche Grundsätze laut Protokoll: INTEGRATION (in die Gemeinschaft der Stadt Graz), SELBSTSTÄNDIG LEBEN. Innerhalb der verschiedenen Problembereiche (Wohnen, Arbeit, Schule, Freizeit, Mobilität) sind Differenzierungen nach Arten der Behinderungen zu machen.

Mögliche Projekte laut Protokoll: Erstellung von RICHTLINIEN DER BEHINDERTENBEFÖRDERUNG, KOORDINATION der gesamten Arbeit bzw. der in diesem Arbeitsfeld tätigen Organisationen, ERHEBUNGEN zum Status Quo und daran anschließende SOLL-IST-VERGLEICHE, eventuelle VERNETZUNG bzw. Schaffung einer effektiveren VERTRETUNG.

Ergänzungsvorschläge zu diesen Grundsätzen und Projekten wurden an das Referat für Sozialplanung gesandt und allen TeilnehmerInnen an diesem Arbeitskreis nahegebracht. Diese Ergänzungsvorschläge stellen auch die Diskussionsgrundlage für die nächste Besprechung dar.

Aufgrund der Wichtigkeit dieser Angelegenheit, wurden von der Landesgruppe Steiermark folgende Vorschläge eingebracht:

VORSTELLUNGEN ZUM BEHINDERETENPLAN DER STADT GRAZ:

Grundsätze:

Weitgehende Beendigung der Aussonderung und Diskriminierung behinderter Menschen im Bereich der Stadt Graz durch Verabschiedung von diesbezüglichen Beschlüssen durch den Gemeinderat.

Zusammenarbeit der VertreterInnen der Stadt Graz mit Land und Bund.

Unterstützung von Forderungen behinderter Menschen wie z.B: Schaffung von Pflegestrukturen (keine Pflegeheime) durch das Land, Schaffung eines bedarfgerechten bundeseinheitlichen Pflegegeldes per 1.1.93 durch den Bund, keine Einsparungen bei der Arbeitsplatzförderung von behinderten Menschen usw.

Einführung eines/einer Behindertenbeauftragten der Stadt Graz mit eindeutigen Kompetenzen und Mitspracherecht bei allen Angelegenheiten, behinderte Menschen betreffend. Diese Person soll auf jeden Fall ein behinderter Mensch sein.

Recht auf ein möglichst selbstständiges Leben in allen Bereichen innerhalb der Stadt Graz. Behinderten Menschen muß die Wahlmöglichkeit gegeben werden, wo, wie, mit wem sie leben.

Förderung aller Bestrebungen im Bereich der Stadt Graz, die die Integration behinderter Menschen zum Ziel haben. Durch richtige Darstellung behinderter Menschen in der Öffentlichkeit helfen, die gesellschaftliche Integration zu fördern.

Differenzierungen nach den Arten von Behinderungen sollten in unterschiedlichen Projekten ihren Niederschlag finden, wobei behinderte Menschen jedoch als Gesamtgruppe zu sehen sind.

Grundsätzlich sollte auch festgestellt werden, daß Verbesserungen für behinderte Menschen in allen Bereichen der Stadt Graz unumgänglich sind und diese Verbesserungen auch finanzieller Mittel bedürfen. In diesem Zusammenhang müßten die Sozialausgaben der Stadt Graz so genau definiert werden, daß ersichtlich ist, welche Ausgaben für einzelne soziale Bereiche zur Verfügung stehen.

Forderungen/Projekte:

WOHNEN: Schaffung von kostengünstigen Gemeindewohnungen für behinderte Menschen, wobei alle Aspekte des behindertengerechten Wohnbaues beachtet werden müssen. Bau unter Aufsicht der Bau- und Wohnberatung für behinderte Menschen. Intensive Gespräche mit dem Hochbauamt, damit alle Gebäude der Stadt Graz im Fall des Neubaues oder bei Umbauarbeiten (Sanierungen) behindertengerecht adaptiert werden (rollstuhlgerecht, Leiteinrichtungen für blinde Menschen, Hinweise für schwer- oder nicht-hördende Menschen usw.). Bau von Trainingswohnungen für behinderte Menschen und Unterstützung durch entsprechendes Hilfs- und Pflegepersonal (siehe: Mobilität, Hilfsdienste).

Zuschüsse und zinsenlose Darlehen für behinderte Menschen, die nicht berufstätig sind oder sein dürfen, damit auch dieser besonders benachteiligte Gruppe ein selbständiges Leben in einer eigenen Wohnung ermöglicht wird.

Die Wahlmöglichkeit zwischen einem Leben bei den Eltern, im Pflegeheim oder in einer eigenen Wohnung darf nicht durch Behinderung bestimmt sein.

KINDERGARTEN/SCHULE:

Weitestgehende Integration behinderter Kinder in Kindergärten der Stadt Graz. Verpflichtung, behinderte Kinder in diese Kindergärten aufzunehmen (wenn die Möglichkeit dazu geschaffen werden kann. Kontrolle, warum keine behinderten Kinder aufgenommen werden können. Zusammenarbeit mit dem Kinderbeauftragten der Stadt Graz).

Vermehrte Integration von behinderten Kindern im Schulbereich, Integrationsklassen, behindertengerechte Adaptierung von Schulen. Betreuung und Hilfe behinderter Schüler durch mobile Teams. Außerschulische Betreuung durch PädagoInnen für seh- und hörgeschädigte Menschen, um eine möglichst gute Ausbildung zu garantieren.

Integration von behinderten Menschen in allgemeinbildende höhere Schulen und damit Schaffung der Möglichkeit eines Universitäts- oder Hochschulstudiums.

Zusammenarbeit mit dem Sadt- und Landesschulrat, Bundesministerium für Unterricht und Bundesministerium für Wissenschaft, sowie Standesvertretung der PädagogInnen.

ARBEIT:

Erfüllung der Einstellungspflicht durch die Stadt Graz (Magistrat, Grazer Stadtwerke) und bei privaten Firmen, die Förderungsmittel der Stadt Graz in Anspruch nehmen (z.B: Chrysler). Sofortiges Reagieren auf neue gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Einstellugn von behinderten Menschen (Änderung der „Pflichtzahlen“ bzw. der Quoten). Ohne Erfüllung der Einstellungspflicht keine Förderungen der Stadt Graz.

Unterstützung aller Projekte, die die Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen zum Ziel haben. Bereitstellung finanzieller Mittel zur Finanzierung von ArbeitsassistentInnen. (Diese Forderungen beziehen sich auf die derzeitige gesetzliche Lage; eine generelle Änderung der gesetzlichen Grundlagen muß angestrebt werden: Recht auf Arbeit !)

FREIZEIT:

Das Freizeitangebot für behinderte Menschen muß verbessert werden, wobei das derzeitige Freizeitprogramm hauptsächlich durch mangelnde Mobilität entsteht. Aufgrund baulicher Barrieren sind die Freizeitmöglichkeiten sehr eingeschränkt. Theater- und Kulturstätten, Sportanlagen, Hotel- und Gastgewerbebetriebe, Kinos, Bäder usw. sind in Graz kaum benützbar.

MOBILITÄT:

Dieses Thema umfaßt soviele Bereiche im Leben behinderter Menschen, daß es unbedingt in verschiedene Teilbereiche gegliedert werden muß. Die Thematik soll in vier Hauptbereiche: Hilfe und Betreuung, öffentlicher Personennahverkehr und Fahrtendienste, städtebauliche Maßnahmen und finanzielle Unterstützungen, gegliedert werden.

Hilfe und Betreuung:

Gemäß der Aufgabe des Landes Steiermark Pflegestrukturen zu schaffen (die Hauskrankenpflege ist nur ein Teil dieser Aufgabe), sollten finanzielle Mittel zum Aufbau eines, die ganze Stadt umfassenden, Mobilen Hilfsdienstes von der Stadt Graz gefordert werden (SBZ, Altenhilfe und sonstige private Initiativen). Genaueres sollte in der Zukunft diskutiert werden. Nicht sinnvoll ist es, wie offensichtlich von der Stadt Graz geplant, für je zwei Bezirke, eine private Vereinigung mit den Hilfs- und Pflegeaufgaben zu betrauen. Am Beispiel des Vereines „IST“, ist die Unmöglichkeit dieser Aufgabe dokumentierbar, da der Unterschied zwischen Angebot und tatsächlicher Leistungsfähigkeit unter den vorgegebenen Bedingungen nicht überbrückbar ist.

Durch Schaffung eines leistungsfähigen Mobilen Hilfsdienstes werden vor allem pflegende Mütter und Frauen entlastet. Offensichtlich gibt es im Umfeld der Hilfe und Pflege für behinderte Menschen kaum Gedanken über die enormen Belastungen für pflegenden Frauen (Zusammenarbeit mit der Frauenbeauftragten der Stadt Graz).

können.

Soweit Vorschläge, Forderungen und Anregungen der Landesgruppe Steiermark. Es ist zu hoffen, daß diese im Behindertenplan der Stadt Graz berücksichtigt werden und ein Plan erstellt wird, der zumindest am Papier Verbesserungen bringt. Es muß allerdings erwähnt werden, daß es bereits genug Papere dieser Art gibt, die bisher kaum umgesetzt wurden.

Ob durch einen Behindertenplan die Diskriminierung und Aussonderung behinderter Menschen in Graz verhindert oder eingeschränkt werden kann, wage ich zu bezweifeln. Nach meinen Informationen, wäre dieser, für PolitikerInnen der Stadt Graz keineswegs bindend und soll lediglich als Entscheidungshilfe dienen.

Dennoch ist zu hoffen, daß ein vermehrtes Aufzeigen von berechtigten Forderungen, mit entsprechenden Erklärungen, langsam zu einem Umdenken bei unseren verantwortlichen Mandataren führt.

Josef Mikl

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich