Behindertenpolitik muss Barrieren abbauen und Diskriminierungen bekämpfen!

Dauerprobleme: fehlende Barrierefreiheit und Mängel in der Rechtsdurchsetzung

Logo SLIÖ Dachverband der Selbstbestimmt Leben Initiativen Österreich
SLIÖ

Anlässlich der bevorstehenden Nationalratswahl am 29. September 2019 hat SLIÖ „Selbstbestimmt Leben Österreich“ den zum Nationalrat kandidierenden Parteien neun Fragen zu Themen der Behindertenpolitik in Österreich gestellt. Die Fragen und Antworten sind auf der Website veröffentlicht.

Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht die Umsetzung von baulicher und kommunikativer Barrierefreiheit vor. Die lebenslangen Vorteile von Barrierefreiheit von Kindheit bis zum Alter sind hinlänglich bekannt – alle Menschen sind davon betroffen. Trotzdem fehlt es in Österreich an einer nachhaltigen Strategie, Barrierefreiheit wirklich im gesamten Bundesgebiet umzusetzen.

Im Gegenteil – manche Landesbauordnungen sind in den letzten Jahren massiv verschlechtert worden und die Bundesregierungen haben nichts dagegen unternommen.

Wohnbauförderungsgelder, die der Bund den Ländern gegeben hat, sind nicht zur systematischen Herstellung von Barrierefreiheit im Wohnbau und bei Adaptierungen/Sanierungen von bestehenden Gebäuden verwendet worden. Nur ca. 5% des Baubestandes sind dzt. nach technischen Kriterien barrierefrei gestaltet.

Besondere Problembereiche sind nach wie vor die Gewerbeordnung, die keine ausreichende Verpflichtung auf Barrierefreiheit enthält. Der Denkmalschutz wird vielfach als Ausrede für die Verhinderung von Barrierefreiheit missbraucht.

Bekämpfung von Diskriminierungen kaum möglich

Das Behindertengleichstellungsgesetz ermöglicht bei Diskriminierungen die Einleitung von Schlichtungsverfahren. Gerichtlich sind jedoch nur niedrige Schadenersatzsummen mit geringem Abschreckungscharakter vorgesehen!

SLIÖ sieht in den Antworten der Parteien zu den Fragen Barrierefreiheit und Bekämpfung von Diskriminierung noch einen hohen Bedarf, politischen Willen zu zeigen und umzusetzen.

Deshalb, wie schon festgehalten: „Ein wichtiger Schritt wäre die Einrichtung eines Staatssekretariats für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen im Bundeskanzleramt. Damit könnte die politische Verantwortung endlich ressortübergreifend und bundesweit einheitlich wahrgenommen werden“.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

2 Kommentare

  • Wir beziehen uns auf den Artikel vom 26.8.2019 und möchten Ihnen gerne unsere Stellungnahme näherbringen. Im Zuge unserer Ausbildung an der Basop St Pölten, haben wir bereits Erfahrung mit Menschen mit Behinderung gesammelt.
    Tatsache ist, dass die besagten Parteien über diverse Probleme der Betroffenen zwar bescheid wissen und diese auch unterstützen wollen, es allerdings an der Lösungsfindung und der Umsetzung gänzlich scheitert!
    Wir unterstützen daher den Vorschlag der Vorsitzenden Bernadette Feuerstein in Bezug auf die Einrichtung eines Staatssekretariats für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen im Bundeskanzleramt.
    Schließlich werden die Betroffenen im Alltag täglich mit ihren Problemen konfrontiert und können somit die zielführendsten Lösungen einbringen.
    Wir hoffen alle sind sich der Dringlichkeit der Thematik bewusst und auf die Integration von Menschen mit Behinderungen wird zukünftig mehr Wert gelegt.

    • Zur Frage eines Staatssekretariat für Behindertenfragen möchte ich anmerken, dass es seit Jahrzehnten (noch unter Kreisky) ein Frauen-Staatssekretariat, später sogar Ministerium gab und gibt, wesentliche Fragen wurden aber bis heute nicht einmal ansatzweise gelöst, Stichwort: gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

      Ich halte einen Rechtsanspruch für Gleichstellung sowohl von Behinderten als auch von Frauen für wesentlich effizienter.

      Alle bisherigen Maßnahmen haben fast nichts für Behinderte erreicht, in vielen Bereichen gab es eine Schlechterstellung (Halbierung der IV-Pensionen, Verlust der NoVa-Erstattung, Arztpraxen sind bis heute großteils nicht barrierefrei, öffentliche Einrichtungen durchwegs auch nicht usw.)

      Ein Rechtsanspruch samt einer kostenfreien Klagsmöglichkeit wäre da ein einfacher Weg.