Raiffeisen prämiiert Diskriminierung Behinderter

„Mit der Verleihung des diesjährigen Adolf-Loos-Preises beweist der Raiffeisenkonzern erneut seine behindertenfeindliche Einstellung“ stellt der Sprecher des Behindertenberatungszentrums BIZEPS, Manfred Srb, fest, da zwei von den drei ausgezeichneten Lokalen für behinderte Menschen nicht benützbar sind.
Schon einmal, anläßlich der Verleihung des Preises an die Architekten des Baumgartnerstegs gab es von den Betroffenen harsche Kritik, da bereits damals der Preis an ein nicht behindertengerechtes Bauwerk ging.
Sowohl das heute ausgezeichnete MAK-Cafe am Stubenring als auch die Weinhandlung Unger und Klein in der Gölsdorfgasse sind für behinderte Menschen nicht zugänglich, da sie nur über Stufen bzw. einen völlig ungeeigneten Hintereingang erreichbar sind. „Damit prämiiert Raiffeisen Objekte, die behinderte Menschen aussondern“, da sie von ihnen nicht benutzt werden können sagt Srb und wirft den Verantwortlichen „unerträgliche Ignoranz“ und „mangelnde Sensibilität“ gegenüber den Rechten Behinderter vor.
Besondere Bedeutung gewinnt die Auswahl der Lokale angesichts der Tatsache, daß die Entscheidung im heurigen „Jahr der Menschenrechte“ gefallen ist. Darüber hinaus wird damit gegen das Benachteiligungsverbot in der Verfassung verstoßen und stellt somit nach Srb’s Meinung „eine klare Diskriminierung behinderter Menschen dar, wofür Raiffeisen die moralische Verantwortung“ hat. In den USA, wo Adolf Loos seine prägenden Jahre verbrachte, wäre eine Prämiierung von diskriminierenden Baulichkeiten völlig undenkbar und würde mit hohen Strafen und moralischer Ächtung geahndet werden.
„Nun ist es höchste Zeit, daß Österreich sich dem internationalen Standard anpaßt und nur mehr behindertengerechte Architektur gefördert wird“ sagt Srb abschließend und appelliert an Raiffeisen, konkrete Schritte zu setzen.