Behindertenrat begrüßt Startschuss für „Lohn statt Taschengeld“-Projekte

Bundesregierung ging auf langjährige Forderung nach kollektivvertraglicher Entlohnung und voller Sozialversicherung ein

Martin Ladstätter
Österreichischer Behindertenrat

Der Österreichische Behindertenrat fordert seit vielen Jahren, dass Beschäftigte in Tages- und Beschäftigungsstrukturen entsprechend der für Österreich verpflichtenden Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kollektivvertraglich entlohnt und in der Sozialversicherung voll versichert werden.

Das Ziel muss im Sinne der Inklusion eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt sein.

So enthalten die „Strategischen Vorschläge für einen inklusiven Arbeitsmarkt“ vom Juni 2019 folgenden Passus:

Es muss von den politischen Entscheidungsträger*innen gemeinsam mit Vertreter*innen der Menschen mit Behinderungen sowie der Trägerorganisationen ein Prozess gestartet werden, der zum Ziel hat, dass die Personen die in Werkstätten beschäftigt sind, kollektivvertraglich entlohnt werden und in der Sozialversicherung voll versichert sind. Weiters sind Elemente von Supported Employment zu integrieren, die eine Durchlässigkeit in den allgemeinen Arbeitsmarkt, im Rahmen der Wahlfreiheit der Einzelperson, ermöglichen.

„Die heute im Ministerrat beschlossene Initiative der Bundesregierung, gemeinsam mit dem AMS und den Ländern Projekte für Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt einzuleiten, werden vom Österreichischen Behindertenrat begrüßt. Auch wenn detaillierte Kriterien der Richtlinie noch erarbeitet werden müssen, sind wir optimistisch, dass heute der Startschuss für eine wichtige Veränderung abgegeben wurde“, erklärt Martin Ladstätter, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats.

Siehe: Bundeskanzleramt (Ministerratsbeschluss 91/9 am 13. März 2024), DerStandard, ORF, OÖN, NEWS, Krone, VOL

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Ein Kommentar

  • Ist es im Rahmen dieser Initiative auch geplant, dass der sog. Elternbeitrag, welcher derzeit von den Eltern von Menschen mit Behinderung bezahlt werden muss, wenn diese in Behindertenwerkstätten beschäftigt sind, abzuschaffen?
    (Anm.: diesen gibt es in einigen Bundesländern, zB NÖ.)