Behindertenrat: Neuregelung der Sozialhilfe muss die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen

Forderungen für Menschen mit Behinderungen müssen bei Sozialhilfereform umgesetzt werden

Cartoon mit vier Menschen mit Behinderungen vor dem österreichischen Parlament. Daneben ein Gesetzesblatt mit dem Titel Neuregelung der Sozialhilfe
BIZEPS / ChatGPT, KI-generiert

Gemäß Art. 28 der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Die Sozialhilfe ist ein wesentliches Instrument, um dies zu erreichen.

Bisher wurden die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen in der Sozialhilfe nicht ausreichend berücksichtigt.

In dem am 7. September 2026 medial bekannt gewordenen Entwurf zur Reform der Sozialhilfe sind folgende Punkte betreffend Menschen mit Behinderungen enthalten:

  • die Verdoppelung des Vermögensfreibetrags,
  • das Verbot der Anrechnung des therapeutischen Taschengelds und vergleichbarer Leistungen,
  • die Klarstellung, dass Pflegegeld auch bei pflegenden Angehörigen nicht angerechnet werden darf, sowie
  • der Entfall der Rechtsverfolgungspflicht bei Unterhaltsansprüchen für Personen über 25 Jahre.
Klaus Widl
Österreichischer Behindertenrat

„Wir sind erfreut darüber, dass die Reform der Sozialhilfe dazu genutzt werden soll, diese besser an die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen anzupassen. Gerade der Entfall der Rechtsverfolgungspflicht bei Unterhaltsansprüchen ist ein wichtiger Baustein zur Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Behinderungen“, erklärt Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.

Dabei handelt es sich um wesentliche Forderungen, die der Österreichische Behindertenrat im Rahmen eines mehrfachen intensiven Austauschs, zuletzt am 16. Juli 2026, an das Sozialministerium herangetragen hat.

Die vom Behindertenrat geforderte eigene Bedarfsgemeinschaft für Menschen mit Behinderungen, die gemeinsam mit anderen Personen in einem Haushalt leben, sieht der Entwurf jedoch nicht vor. Eine solche Bedarfsgemeinschaft ist notwendig, damit Menschen mit Behinderungen nicht mehr vom Einkommen ihrer Familienmitglieder abhängig sind.

„Ich fordere die Bundes- und Landespolitik dazu auf, die vorgesehenen Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen auch tatsächlich zu beschließen und umzusetzen. Außerdem ist eine eigene Bedarfsgemeinschaft für Menschen mit Behinderungen zu etablieren“, hält Klaus Widl abschließend fest.

Siehe: ORF, Kurier, Caritas, OÖN

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Bild der Woche

Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.