Behindertenrechte bald in der Verfassung

Derzeit liegen zwei Anträge zur Änderung der österreichischen Bundesverfasssung im zuständigen Ausschuß.

Parlament
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Inhalt: Ein Diskriminierungsverbot für behinderte Menschen. Damit rücken wir unserem Ziel, nicht länger BürgerInnen zweiter Klasse zu sein, ein Stück näher; ein Etappensieg unserer Bewegung.

Am 26. Juli 1990 wurde in den USA ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz – als vorläufiger Endpunkt einer ganzen Reihe von Nicht-Diskriminierungsbestimmungen in verschiedenen Gesetzen und als krönender und spektakulärer Höhepunkt eines jahrelangen und solidarischen Kampfes der amerikanischen Behindertenbewegung um ihre Bürgerrechte – beschlossen. An der festlichen Unterzeichnung im Weißen Haus durch Präsident Bush nahmen Tausende unserer behinderten amerikanischen FreundInnen teil und feierten an diesem Tag ihren Sieg.

Dieses historische Ereignis und seine Auswirkungen auf viele Bereiche des täglichen Lebens der Betroffenen wurde von der Behindertenbewegung in vielen europäischen Staaten – so auch in Österreich – mit großem Interesse und gespannter Aufmerksamkeit verfolgt. Der Wunsch nach einer gesetzlichen Absicherung unserer Menschenrechte und ermuntert durch die positive Entwicklung in den USA und in anderen europäischen Staaten führte verstärkt zu intensiven Aktivitäten. So konnte 1994 in Deutschland nach langen und schweren Kämpfen ein Benachteiligungsverbot in der Verfassung erreicht werden und in Großbritannien wurde ein Antidiskriminierungsgesetz von der englischen Behindertenbewegung diskutiert und ausgearbeitet.

Was tun?

Für die österreichische Behindertenbewegung war immer klar, daß es im Zusammenhang mit unseren Grund- oder Menschenrechten auf nationaler Ebene gilt, vor allem drei Ziele zu erreichen:

  • die Durchforstung aller bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nach diskriminierenden Bestimmungen und ihrer anschließenden Reparatur
  • die Aufnahme einer Nicht-Diskriminierungsbestimmung in die Bundesverfassung, sowie
  • die Schaffung eines umfassenden Gleichstellungsgesetzes mit Sanktionsmöglichkeiten nach ausländischem Vorbild.

Zu diesen Vorhaben auf nationaler Ebene kommt noch ein weiteres Vorhaben auf internationaler Ebene dazu: Die Schaffung einer Nicht-Diskriminierungsklausel im Rahmen der Revision der Maastrichtverträge bei der Europäischen Regierungskonferenz.

Wie es begann

Nach ausführlichen Diskussionen beschlossen wir Ende 1993 eine österreichweite Unterschriftenaktion zu starten. Ziel: Ein Gleichstellungs- bzw. Antidiskriminierungsgesetz sowie die Aufnahme einer Gleichstellungsklausel in der Bundesverfassung.

Es gelang uns, im Rahmen einer behinderungsübergreifenden Zusammenarbeit viele Initiativen und Behindertenorganisationen zur Mitarbeit zu bewegen. Es entstand eine breite Diskussion über die Notwendigkeit von gesetzlichen Bestimmungen, welche unsere Rechte festschreiben. Die Übergabe der nahezu 50.000 Unterschriften an den Präsidenten des Nationalrates trug diese Diskussion auch verstärkt in die Medien. Ein weiterer Höhepunkt war das Hearing im Petitionsausschuß des Nationalrates und der Beschluß aller Abgeordneten, die Petition an den Verfassungsausschuß zuzuweisen.

Gleichzeitig ist es uns gelungen, die beiden Regierungsparteien von der Notwendigkeit einer Ergänzung der Bundesverfassung (Artikel 7 B-VG) um ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung behinderter Menschen zu überzeugen. Parallel zur Unterschriftenaktion wurde von BIZEPS eine „Arbeitsgruppe Gleichstellung“ ins Leben gerufen, die sich seither unter reger Anteilnahme engagierter Betroffener mit Fragen der inhaltlichen, politischen und rechtlichen Fragen auseinandersetzte und unter anderem auch diverse Entwürfe zur Änderung der Bundesverfassung und zu einem Gleichstellungsgesetz verfaßte und diskutierte.

Einen wichtigen Beitrag zur inhaltlichen Diskussion unter den Betroffenen und im Rahmen der mitwirkenden Behindertenorganisationen sowie in der medialen Öffentlichkeit leistete auch die Tagung „gleich.beRECHTigt“ von Integration : Österreich, bei der erstmals in Österreich Menschen mit den verschiedensten Behinderungsarten über ihre Rechte diskutierten.

Wo stehen wir jetzt?

Das Ergebnis unserer Überzeugungsarbeit liegt nunmehr in Form von zwei sehr guten Anträgen der beiden Regierungsparteien vor (siehe Kasten), wobei der Antrag der ÖVP den Vorstellungen unserer „Arbeitsgruppe Gleichstellung“ am nächsten kommt und wir uns wünschen, daß sich die anderen Parteien diesem Antrag anschließen werden.

Nachdem diese Anträge und ein weiterer des LIF in die Begutachtung gegangen sind (zu der auch BIZEPS eingeladen war), wird sich – möglicherweise schon im Mai – der Verfassungsausschuß auf eine endgültige Formulierung einigen. Das versetzt den Nationalrat in die Lage, die Gesetzesänderung noch rechtzeitig vor dem angestrebten Beginn des Inkrafttretens, dem 1. Juli 1997, zu beschließen. Mit diesem Schritt werden wir die Umsetzung einer der beiden Forderungen unserer Unterschriftenaktion erreicht haben. Ein Grund zur Freude aber kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen!

Was ändert sich jetzt?

Jetzt liegt es einzig an uns, ob wir uns weiterhin Zurücksetzungen, Benachteiligungen und Diskriminierungen gefallen lassen. Denn die ewige Ausrede auf die anderen und die bösen Umstände gilt – wenn alles gut geht – ab dem 1. Juli 1997 nicht mehr! Die geplante Verfassungsänderung versetzt uns in die Lage, diskriminierende Gesetze vom Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen. Sicherlich wird die öffentliche Diskussion in diesem Zusammenhang auch einmal mehr aufzeigen, wie notwendig darüber hinaus in Österreich auch ein umfassendes Anti-Diskriminierungs- bzw. Gleichstellungsgesetz ist, in dessen Rahmen auch klar und deutlich einklagbare Rechte verankert sind.

Die Schaffung dieses Gesetzes wird die nächste große Aufgabe der österreichischen Behindertenbewegung sein. Damit wir endlich nicht mehr BürgerInnen zweiter Klasse sein müssen.

„Bereit sein ist viel, warten können ist mehr, doch erst den richtigen Augenblick nützen, ist alles.“ (Arthur Schnitzler)

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