Behindertenrechte in Gesetz und Gesellschaft verankern

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Martin Theben engagiert sich dafür, die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Gesetz und Gesellschaft zu verankern.

Gerichtsurteil - Hammer
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Im Inklusionsblog der Aktion Mensch äußerte Theben sich in einem Interview zum Thema und bezeichnete den Artikel 19 als einen Klassiker in den mittlerweile rund 150 Gerichtsentscheidungen, in denen diese Konvention in Deutschland bisher auftauchte.

Artikel 19 besagt, dass niemand, der eine Behinderung hat, in Wohnformen gezwungen werden darf. „Menschen, die behindert sind und einen hohen Unterstützungsbedarf haben, stehen oft vor der Frage, ob sie in ihrer eigenen Wohnung leben und Assistenten oder ambulanten Pflegedienst finanzieren können. Das Sozialamt findet so etwas meist zu teuer und schickt denjenigen in ein Heim. Das ist billiger“, so der Anwalt. Durch den Artikel 19 der Konvention könne das den Ämtern schwerer gemacht werden. Engagierte Anwälte würden argumentieren, dass die Behindertenrechtskonvention eine Einweisung in ein Heim gegen den Willen des Betroffenen allein aus Kostengründen verbiete.

Die Konvention ist in Deutschland erst seit 2009 in Kraft. Das sei nicht lange, um etwas im Gesetz und in der Gesellschaft zu verankern, meint Theben. Anwälte wie Richter sollten deshalb weiter sensibilisiert und zu diesem Thema geschult werden. Die Bundesregierung habe die Behindertenrechtskonvention zwar unterzeichnet, in einem Ergänzungspapier aber erklärt, dass eigentlich schon alles umgesetzt sei.

„Das sehen die Betroffenenverbände natürlich anders. Denn auch bei uns gibt es noch Probleme: Ein großes Thema ist gerade die gemeinsame schulische Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung“, betonte der Rechtsanwalt. Artikel 24 sieht die vorbehaltlose Inklusion vor.

„Die meisten Gerichtsentscheidungen befassen sich übrigens gerade mit diesem Artikel“, stellte Theben fest. „Auch das deutsche Strafrecht hinkt noch hinterher: Ein sexueller Übergriff auf ein Opfer, das sich wehrt, wird bei uns stärker bestraft als auf ein Opfer, das sich nicht wehrt – weil es sich zum Beispiel nicht bewegen kann. Das trifft ja häufig auf Behinderte zu. Das ist natürlich Wahnsinn.“

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