Behindertenrechtskonvention – Anleitung zum Handeln

Von kobinet-Korrespondent Franz Schmahl aus Berlin.

Rudolf Hundstorfer
Sozialministerium

Bedarfsgerechte bundeseinheitliche Regelungen für Persönliche Assistenz in Österreich – das ist das Ziel einer Demonstration am Mittwoch in Wien vor dem Sozialministerium. Menschen mit Behinderungen, die selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben teilnehmen wollen, erwarten von dem für sie zuständigen Minister Rudolf Hundstorfer, dass er endlich die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen als Anleitung zum Handeln begreift und Verpflichtungen aus dem Regierungsprogramm einlöst.

Die Aktion in Wien ist symptomatisch für die gegenwärtige europäische Szene. So wie die Österreicher vor dem Amtssitz des sozialdemokratischen Sozialministers auf ihre Rechte pochen, sieht sich dessen christdemokratische deutsche Kollegin, Ursula von der Leyen, in diesem Ressort selbstbewussten Forderungen aus der Behindertenszene gegenüber. Die Aktivisten der Bewegung für ein selbstbestimmtes Leben geben sich nicht mehr zufrieden mit Ankündigungen, Versprechungen und in Aussicht gestellten Plänen zur Umsetzung ihrer Menschenrechte.

Persönliche Assistenz muss als ein Menschenrecht österreichweit umgesetzt werden. Das forderte am Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen eine Mahnwache vor dem Sozialministerium in Wien.

Behinderten Menschen wird das Recht auf bedarfsgerechte Persönliche Assistenz in Österreich größtenteils vorenthalten. Sozialminister Hundstorfer hat aber laut Regierungsprogramm von 2008 den Auftrag, die „Möglichkeit einer bundesweiten Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen“ zu prüfen. Er hat den Ist-Zustand zu evaluieren und Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu überprüfen.

In jedem der neun Bundesländern gibt es andere Regelungen. Das ist für behinderte Menschen sehr ungerecht und äußerst unbefriedigend. Im Regierungsprogramm von 2008 hatten die Sozialdemokratische Partei und die Volkspartei diese von Verbänden der Betroffenen vorgetragenen Sorgen aufgegriffen und den „Ausbau der persönlichen Assistenz in Beschäftigung und Ausbildung (wie Schule, Universität, Fachhochschulen) sowie die Prüfung der Möglichkeit einer bundesweiten persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen“ verkündet.

In der UN-Konvention ist Persönliche Assistenz festgeschrieben. Es ist aus Sicht der Betroffenen eine unhaltbare Situation, dass in so einem kleinen Staat wie Österreich – der nur ein wenig größer ist als Bayern – verschiedene Regelung existieren. Ihr Ziel ist bundeseinheitliche, bedarfsgerechte Finanzierung von persönlicher Assistenz. Der Sozialminister hat laut Regierungsprogramm dies zu prüfen und dabei geltendes Recht nach der UN-Konvention einzuhalten.

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