Behindertenrechtskonvention – Deutscher Bericht für UN-Menschenrechtsrat

78 Verbände der deutschen Zivilgesellschaft haben fristgemäß einen 16-seitigen Kurzbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland beim UN-Menschenrechtsrat in Genf eingereicht.

Saal der Menschenrechte der Vereinten Nationen in Genf
Marianne Schulze

„Wir haben uns in unserem Bericht nur auf einige ausgewählte Aspekte der Umsetzung konzentrieren können, da wir eine exakte Umfangsvorgabe vom Menschenrechtsrat hatten“, erklärten heute Dr. Sigrid Arnade und Dr. Detlef Eckert für die Allianz der deutschen Nichtregierungsorganisationen zur UN-Behindertenrechtskonvention.

„Der Bogen unserer Kritik und der jeweiligen Empfehlungen reicht jedoch vom Fehlen angemessener Vorkehrungen und mangelnder Barrierefreiheit über Betreuungsrecht, Gewalt, Zwangsbehandlungen, Assistenz, Inklusion in der Schule und auf dem Arbeitsmarkt bis hin zum Ausschluss vom Wahlrecht.“ Eine allgemeine Einschätzung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und eine kritische Bewertung des Nationalen Aktionsplans sowie der fehlerhaften deutschen Übersetzung sind ebenfalls in diesem Bericht zu finden.

Die Allianz hat diesen Kurzbericht erstellt, da Deutschland im Mai 2013 zum zweiten Mal nach 2009 vom UN-Menschenrechtsrat im Rahmen des sogenannten UPR-Verfahrens (Universal Periodic Review) auf die Umsetzung aller UN-Menschenrechtsübereinkommen hin überprüft wird.

Das UPR-Verfahren ist nicht zu verwechseln mit den Prüfungen durch die jeweiligen UN-Fachausschüsse, die es zu jedem einzelnen Menschenrechtsübereinkommen gibt. Der Ausschuss, der zur Behindertenrechtskonvention arbeitet und für den die Allianz einen Parallelbericht zum ersten Deutschen Staatenbericht erstellt, tagt derzeit zweimal im Jahr in Genf (April und September). Ein genauer Prüfungstermin für das erste Staatenberichtsverfahren für Deutschland steht jedoch noch nicht fest.

„Unseren weitaus umfassenderen Parallelbericht für den UN-Fachausschuss wollen wir bis Ende des Jahres erarbeitet haben“, berichtet Dr. Sigrid Arnade. „Am 26. März 2013, also zum vierten Jahrestag des Inkrafttretens der Konvention in Deutschland, wollen wir diesen erweiterten Bericht vorstellen. Bis dahin werden wir den UPR-Bericht in Politik und Öffentlichkeit bekannt machen.“

In der Allianz haben sich 78 Organisationen zusammengeschlossen, die im Wesentlichen das Spektrum der behindertenpolitisch arbeitenden Verbände in Deutschland repräsentieren. Sie kommen vor allem aus dem Bereich der Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen, der Behindertenselbsthilfe und der Sozialverbände. Ebenso sind die Wohlfahrtsverbände, die Fachverbände der Behindertenhilfe und der Psychiatrie vertreten. Zum anderen arbeiten Berufs- und Fachverbände aus dem Bereich der allgemeinen Schule sowie Elternverbände und Gewerkschaften mit.

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