Behindertenvertrauenspersonen in Betrieben weiter gesetzlich stärken

Gewerkschaften vida und PRO-GE, AK, ÖGB und ÖZIV hielten internationale Inklusionstagung in Wien ab

Podium bei der Inklusionstagung am 6. Juni 2023
ÖZIV

Die Gewerkschaft vida veranstaltete am 6. Juni 2023 in Wien gemeinsam mit der Arbeiterkammer Wien, dem ÖGB Chancen Nutzen-Büro, der Gewerkschaft PRO-GE und der Behindertenorganisation ÖZIV eine Fachtagung zum Thema Inklusion mit rund 210 Teilnehmer:innen.

Dabei lautete das Motto: „Krisen über Krisen und was ist mit uns? – Bleiben Inklusion und Barrierefreiheit auf der Strecke?“

Noch immer arbeiten Menschen mit Behinderungen häufiger weit unterhalb ihres Qualifikationsniveaus. Und noch immer sind sie öfter und länger von Arbeitslosigkeit betroffen. Das darf nicht länger sein, so die einhellige Meinung der Tagungsteilnehmer:innen.

Die veranstaltenden Organisationen sowie internationale Expert:innen und Gäste setzten sich im Rahmen der Inklusionstagung mit diesen Themen auseinander und präsentierten Forderungen und Vorschläge für eine inklusive und barrierefreie Arbeitswelt.

Eine weitere gesetzliche Stärkung der Behindertenvertrauenspersonen in den Betrieben forderte Yvonne Rychly, Mitglied des Präsidiums der Gewerkschaft vida, bei der Tagung.

Sie sprach sich zudem für bessere Informationen für Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt aus: Das Sozialministeriums- und Arbeitsmarktservice (AMS) seien hier gefordert, es müsse auch mehr Infomöglichkeiten sowie Angebote für Bildung, Weiterbildung und Weiterqualifizierung in den Bundesländern geben.

Mehr Sensibilisierung bedürfe es aber nicht nur in den Betrieben beim Thema Arbeiten mit Beeinträchtigung. Rychly will dabei auch die Gewerkschaften mehr in die Pflicht nehmen, da es auch hier noch „Luft nach oben“ gebe.

Die Gewerkschaften vida, PRO-GE, AK und NGOs sowie ihre Partner aus Deutschland, die Gewerkschaften ver.di und EVG, würden es mit ihrer grenzüberschreitenden Kooperation jedenfalls vormachen, wie man sich dem Thema Berufstätigkeit mit Behinderung entsprechend annehmen müsse.

Menschen mit Beeinträchtigung müssten in den speziellen Werkstätten für sie auch besser bezahlt werden. Ein „Taschengeld“, wie derzeit üblich, sei nicht ausreichend, um ihren qualifizierten Tätigkeiten den entsprechenden Respekt zu zollen.

„Jobs gibt es genügend für alle, egal ob man eine chronische oder nur eine temporäre Erkrankung oder eine körperliche Behinderung hat. Man muss als Arbeitgeber nur wollen und auch suchen, es gibt zig gut ausgebildete Expert:innen und Fachkräfte in der Gruppe der Menschen mit Behinderung zu finden“, betont vida-Gewerkschafterin Rychly.

Der deutsche Jurist und Professor an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena, Eberhard Eichenhofer, setze sich in seinem Statement auf der Inklusionstagung in Wien mit der Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung und dem Recht auf Arbeit auseinander.

Für ihn stellen sich dabei zwei Fragen: „Was bedeutet das Recht auf Arbeit für Menschen, die in Werkstätten beschäftigt sind?“ und „Was folgt aus dem Recht auf Arbeit für Menschen, die mit Beeinträchtigungen im Erwerbsleben stehen?“

Menschen mit Behinderung seien im Arbeitsleben durch eine Beschäftigungspflicht geschützt, auch Menschen mit starker Beeinträchtigung, Fünf Prozent der Belegschaft von mittleren und großen Betrieben sollten Menschen mit Behinderung sein, so die Vorgaben. Als problematisch erachtet es Eichenhofer in diesem Zusammenhang, dass sich Betriebe durch einen Ausgleichstaxe von der Beschäftigungspflicht freikaufen können.

Gleichbehandlungspflicht ist auf alle Dimensionen der Beschäftigung bezogen: Auf den Zugang zum Arbeitsplatz, Aus- und Fortbildung, Lohn und sonstige Vergütungen, freiwillige Leistungen und auch, wenn es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht, betonte Rechtsexperte Eichenhofer.

Siehe auch: ÖBR

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Ein Kommentar

  • Mit dem Rollstuhl durch gelähmte Zeiten……