Der 12. Oktober 2017 könnte ein wichtiger Tag für Menschen mit Behinderung werden.

An diesem Tag kommt im Nationalrat ein Antrag zur Abstimmung, der von der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Behindertensprecherin der SPÖ, vorbereitet wurde.
Es handelt sich um einen Abänderungsantrag, der das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und das Bundesbehindertengesetz ändern würde.
Ein wesentlicher Punkt des Antrags betrifft den Zugang von Menschen mit Behinderung zum Arbeitsmarkt. Nach wie vor sind Menschen mit Behinderung überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen und damit auch erhöht Armut gefährdet. Entsprechende Maßnahmen vor allem auch indem entsprechende Budgetmittel zur Verfügung gestellt werden, werden gefordert.
Die Ausweitung des Verbandsklagerecht auf Behindertenanwalt und Klagsverband werden als Maßnahme zur besseren Durchsetzung geltenden Rechts vorgeschlagen.
Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs unterstützt diesen Antrag vollinhaltlich, dazu Vorstand Klaus Höckner: “es ist höchste Zeit, dass Menschen mit Behinderung, immerhin 1,3 Mio Österreicherinnen und Österreicher, leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Die Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention ist eine Pflicht, keine Gnade. Unser gemeinsames Ziel muss eine inklusive Gesellschaft sein!“