Die Interessenvertretungen der behinderten Menschen und die "Ethikkommission FÜR die Bundesregierung" fordern schon seit Jahren die Aufnahme von VertreterInnen der behinderten Menschen in die Ethikkommissionen.
Die Regierungsvorlage der oberösterreichischen Landesregierung RV 1658/2003 GP XXV, die sogenannte OÖ. Krankenanstaltengesetz-Novelle 2003, sieht nun vor, dass die Ethikkommission nach § 18 OÖ. KAG auch aus „einer Vertreterin oder einem Vertreter der organisierten Menschen mit Behinderung“ besteht.
In den Erläuterungen zu § 18 Abs. 4 Z 8 OÖ. KAG in der Fassung dieser Regierungsvorlage heißt es dazu:
„In den Ethikkommissionen ist eine Vertretung von Menschen mit Behinderung derzeit nicht vorgesehen. Da diese Menschen spezifische Interessen und Bedürfnisse haben und von neuen Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie der Anwendung neuer medizinischer Methoden wesentlich betroffen sein können, soll den Ethikkommissionen in Zukunft auch eine Vertreterin oder ein Vertreter organisierter Menschen mit Behinderung angehören.“
Bislang wurden die Positionen behinderter Menschen z. B. bei der Durchführung von Transplantationen, medizinischen Behandlungen, der Anwendung von Medikamenten etc. kaum berücksichtigt; das war auch nicht verwunderlich, da die eigene Betroffenheit der VertreterInnen der Ethikkommissionen fehlte. Nun endlich sollen in Oberösterreich ExpertInnen in eigener Sache eingebunden werden.
Ein Schritt in die richtige Richtung auf dem Weg zu einer umfassenden Behindertengleichstellung in allen Bereichen des täglichen Lebens.