Behindertenvertretungen der deutschsprachigen Staaten fordern korrekte Übersetzung der UN-Konvention

Erstmals haben sich die federführenden Behindertenvertretungen im deutschsprachigen Raum mit einem gemeinsamen Schreiben an die Regierungsoberhäupter von Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz gewandt.

UNO-Flagge mit angedeutetem Gesetzestext
BIZEPS

Notwendig wurde dieser Schritt, da die zwischen diesen Ländern abgestimmte Übersetzung der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ Fehler enthält und ohne ausreichende Beteiligung der Betroffenen und ihrer Organisationen erarbeitet wurde.

„In dem Brief an Bundeskanzlerin Merkel und ihre Kollegen in Österreich, Liechtenstein und der Schweiz werden die fehlerhafte Übersetzung von Schlüsselbegriffen der Konvention und die Missachtung des Mottos ´Nichts über uns ohne uns´ kritisiert,“ erläutert Dr. Sigrid Arnade, Mitglied im Sprecherrat des Deutschen Behindertenrates, gegenüber kobinet.

Entsprechend werden nach Arnades Angaben Bundeskanzlerin Merkel, Bundeskanzler Gusenbauer (Österreich), Bundespräsident Couchepin (Schweiz) und Regierungschef Hasler (Liechtenstein) zu den notwendigen Korrekturen unter Einbeziehung des Sachverstandes der Betroffenen und ihrer Organisationen aufgefordert.

Insbesondere die Begriffe „Inclusion“ und „Living independently“ seien, so Arnade, falsch übersetzt worden. So wurde „Inclusion“ mit „Integration“ statt mit „Inklusion“ übersetzt, obwohl in der internationalen Menschenrechtsdebatte der Wandel vom Integrations- zum Inklusionskonzept schon lange vollzogen wurde. Und obwohl das englische „living independently“ dem deutschen „selbstbestimmt leben“ entspricht, wurde es fälschlicherweise mit „unabhängige Lebensführung“ übersetzt.

Diese Fehler müssen nach Ansicht des Deutschen Behindertenrates und der entsprechenden Organisationen in Österreich, Liechtenstein und der Schweiz unbedingt korrigiert werden, da ihre falsche Übersetzung den Geist der Konvention verfälscht. „Die deutsche Übersetzung ist zwar nicht rechtlich verbindlich, aber sie trägt zur Bewusstseinsbildung bei,“ erklärt Arnade.

Deshalb müsse eine authentische Übersetzung angestrebt werden. Arnade erwartet, dass die Adressaten des Briefes die Notwendigkeit zur Korrektur der entstandenen Fehler erkennen und dabei behinderte Menschen und ihre Organisationen auf gleicher Augenhöhe beteiligen.

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0 Kommentare

  • Die deutsche Übersetzung ist rechtlich nicht verbindlich (steht sowohl in der Konvention als auch in diesem Artikel) daher finde ich es Zeitverschwendung an dem Dokument zu arbeiten. Soweit mir bekannt wird die Deutsche Übersetzung nicht einmal in nationales Recht übernommen, daher ist es wirklich nur eine akademische Übung.

  • Na Klasse, endlich mal etwas was über die Grenzen schwappt, es wurde wirklich Zeit, daß die Verbände einsehen, daß sie gemeinsame Interessen haben, deshalb sollte es immer so sein, daß man sich die Patschhändchen gibt und einsieht, daß die Gemeinschaft immer etwas stärkeres ist als die Einzelkäpfer. So sollte es im gesamten Behindertenwesen sein, das Miteinander sollte stets vorndran stehen. Besonders erfreulich ist es, daß mit Liechtenstein und der Schweiz auch Organisationen aus Nicht EU Staaten dabei sind. Das ist wunderbar, weiter so!

    J. Wecke
    RoKoDat Zentrum für
    Behinderteninformation
    http://www.rollikompass.de und
    http://rokodat-katalog.de.ki