15. Woche 2026 – will&able zeigt ihre Mitarbeiter:innen
Das Unternehmen will&able aus Neuseeland ist ein Sozialunternehmen, das Menschen mit Lernschwierigkeiten beschäftigt. Auf ihren Produkten, hier Spülmittel, zeigen sie …
Am 21. November 2015 thematisierte die ORF-Sendung "Bürgeranwalt" unter dem Titel "Soziale Diskriminierung in Behindertenwerkstätten" eine Verletzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention durch Österreich.
„Menschen mit Behinderung, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, bekommen in Österreich nur Taschengeld – aber keinen Lohn. Sie sind nicht sozialversichert und verlieren dadurch auch den Anspruch auf eine eigene Pension. Betroffen sind in Österreich rund 20.000 Menschen“, hieß es in der Ankündigung der „Bürgeranwalt“ – Sendung des ORF.
Der „Trick“ besteht darin, dass diese Arbeit meist als (Beschäftigungs-)Therapie oder ein ähnliches Konzept definiert wird. Damit wird das Wesen einer Arbeit bestritten – die Produkte aber trotzdem häufig verkauft und Erlöse damit erzielt. (Die Sendung)
Volksanwalt Dr. Günther Kräuter lässt nicht locker und verweist wiederholt auf diese Benachteiligung. Auch im Jahresbericht 2014 der Volksanwaltschaft wird darauf hingewiesen. Die Volksanwaltschaft werde auch in den nächsten Monaten intensiv an der Sache dran bleiben, kündigte Volksanwalt Kräuter in der ORF-Sendung an und forderte eine rasche finanzielle und sozialrechtliche Verbesserung. Er hielt fest, dass hier teilweise auch Ausbeutung stattfindet.
Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn Werkstätten behinderten Menschen keinen Lohn, sondern nur Taschengeld bezahlen, aber Überschüsse erwirtschaften.
Unterstützt wurde der Volksanwalt in der Argumentation durch Mag.a Monika Schmerold vom Verein Selbstbestimmt Leben Österreich. Sie erzählte was dies für behinderte Menschen bedeutet und welche Zukunftsängste dadurch entstehen. Sie verwies auch darauf, dass für Arbeit nur ein Taschengeld zu bekommen „menschenrechtlich nicht gedeckt“ ist.
Der Menschenrechtsbeirat hat im Jahr 2014 in einer Expertise die Forderungen von Volksanwalt Günther Kräuter untermauert und die derzeitige Situation in Behindertenwerkstätten scharf kritisiert.
Die Stellungnahme des Menschenrechtsbeirates befasst sich mit dem Reformbedarf in Bezug auf Beschäftigungswerkstätten und zeigt auf, dass die österreichische Lage nicht den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Daher wird betont: „Eine geplante, von Bund und Ländern abgestimmt unterstützte Reform der Beschäftigungstherapie ist jedenfalls geboten! Dabei wäre die Vereinbarung einer verbindlichen Zeitlinie im Sinne eines Etappenplans äußerst zweckmäßig.“
Der Bund – vertreten durch Dr. Hansjörg Hofer – verwies in der Diskussion auf die Zuständigkeit der Bundesländer. Es wurde nicht in Abrede gestellt, dass hier ein Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention besteht, allerdings sei eine Lösung des Problems noch nicht konzipiert.
Eventuell könnte – so Hofer – ein Behindertenfonds aus Mitteln des Bundes- und der Bundesländer eine Lösung für die Zukunft darstellen; falls dies im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen vereinbart werde.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Das Unternehmen will&able aus Neuseeland ist ein Sozialunternehmen, das Menschen mit Lernschwierigkeiten beschäftigt. Auf ihren Produkten, hier Spülmittel, zeigen sie …