Behindertenwerkstätten: Taschengeld statt Lohn

Am 21. November 2015 thematisierte die ORF-Sendung "Bürgeranwalt" unter dem Titel "Soziale Diskriminierung in Behindertenwerkstätten" eine Verletzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention durch Österreich.

Sendung Bürgeranwalt zu Beschäftigungstherapie 20151121
ORF

„Menschen mit Behinderung, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, bekommen in Österreich nur Taschengeld – aber keinen Lohn. Sie sind nicht sozialversichert und verlieren dadurch auch den Anspruch auf eine eigene Pension. Betroffen sind in Österreich rund 20.000 Menschen“, hieß es in der Ankündigung der „Bürgeranwalt“ – Sendung des ORF.

Der „Trick“ besteht darin, dass diese Arbeit meist als (Beschäftigungs-)Therapie oder ein ähnliches Konzept definiert wird. Damit wird das Wesen einer Arbeit bestritten – die Produkte aber trotzdem häufig verkauft und Erlöse damit erzielt. (Die Sendung)

Volksanwalt Kräuter lässt nicht locker

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter lässt nicht locker und verweist wiederholt auf diese Benachteiligung. Auch im Jahresbericht 2014 der Volksanwaltschaft wird darauf hingewiesen. Die Volksanwaltschaft werde auch in den nächsten Monaten intensiv an der Sache dran bleiben, kündigte Volksanwalt Kräuter in der ORF-Sendung an und forderte eine rasche finanzielle und sozialrechtliche Verbesserung. Er hielt fest, dass hier teilweise auch Ausbeutung stattfindet.

Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn Werkstätten behinderten Menschen keinen Lohn, sondern nur Taschengeld bezahlen, aber Überschüsse erwirtschaften.

Unterstützt wurde der Volksanwalt in der Argumentation durch Mag.a Monika Schmerold vom Verein Selbstbestimmt Leben Österreich. Sie erzählte was dies für behinderte Menschen bedeutet und welche Zukunftsängste dadurch entstehen. Sie verwies auch darauf, dass für Arbeit nur ein Taschengeld zu bekommen „menschenrechtlich nicht gedeckt“ ist.

Menschenrechtsbeirat erstellte Expertise für die Volksanwaltschaft

Der Menschenrechtsbeirat hat im Jahr 2014 in einer Expertise die Forderungen von Volksanwalt Günther Kräuter untermauert und die derzeitige Situation in Behindertenwerkstätten scharf kritisiert.

Die Stellungnahme des Menschenrechtsbeirates befasst sich mit dem Reformbedarf in Bezug auf Beschäftigungswerkstätten und zeigt auf, dass die österreichische Lage nicht den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Daher wird betont: „Eine geplante, von Bund und Ländern abgestimmt unterstützte Reform der Beschäftigungstherapie ist jedenfalls geboten! Dabei wäre die Vereinbarung einer verbindlichen Zeitlinie im Sinne eines Etappenplans äußerst zweckmäßig.“

Bund verweist auf die Bundesländer

Der Bund – vertreten durch Dr. Hansjörg Hofer – verwies in der Diskussion auf die Zuständigkeit der Bundesländer. Es wurde nicht in Abrede gestellt, dass hier ein Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention besteht, allerdings sei eine Lösung des Problems noch nicht konzipiert.

Eventuell könnte – so Hofer – ein Behindertenfonds aus Mitteln des Bundes- und der Bundesländer eine Lösung für die Zukunft darstellen; falls dies im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen vereinbart werde.

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22 Kommentare

  • Meine schwer behinderte Tochter ist in einer geschützten Werkstatt und hat ein Taschengeld von nicht einmal 10 Euro und das mit 36 Jahren. So lange wird sie auch schon von mir gepflegt. In Oberösterreich ist für Behinderte kein Geld vorhanden im Gegensatz zu Wien und anderen Bundesländern. Auch sehe ich nicht ein wenn ich nach jahrelanger anstrengender Pflege und 40 Beitragsjahren eine Pension von 680 Euro bekomme. Da muss sich gewaltig was ändern und nicht argumentieren wenn sie nicht mehr können geben sie ihre Tochter in ein Heim ist sowieso kostenlos. Zu Hause ist ein Behinderter liebevoll umsorgt und kommt dem Staat weitaus billiger als in einem Heim auch wenn sie wenigstens eine Mindestestsicherung bekäme.

  • Woher sollen wir leben eigentlich wenn wir nur Taschengeld kriegen?

  • Finde das Schon Gemeinheit, mein Sohn, in arbeitet in einer werkstaadt nur 40 Euro Taschengeld bekommt und noch auf holzeinrichtungen, auch noch zuzählich 2 mal die Woche mitfährt zum Beispiel kücheneinbauen usw finde das ausgenutzt werden. Diese Leute verdienen den gleichen Wert lg denkt bitte mal nach was ihr macht, kann doch nicht sein, eine Schande

  • Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ganz besonders Jugendliche und junge Erwachsene landen ganz schnell in einer Behindertenwerkstatt.

    Das schlimmste ist, dass sogar Jugendliche und junge Erwachsene, welche bestimmten Anforderungen in der Gesellschaft oder am 1. Arbeitsmarkt nicht gewachsen sind, als behindert eingestuft werden, obwohl vielleicht gar keine Beeinträchtigung oder Krankheit vorliegt, dies wird z. B. durch Gefälligkeitsgutachen und durch Absprachen erreicht.

    Man bekommt dort sein Leben lang nur ein Taschengeld und keine Sozialversicherung, man gilt als Kind und nicht als Erwachsener.

    Diese Situation ist eine Entmündigung und das darf nicht sein, zumal seit 2008 in Österreich die UN – Behindertenrechtskonvention gilt.

  • Von alledem abgesehen braucht man sich den dort Arbeitenden weder zu Dank verpflichtet zu fühlen noch mehr Rücksicht zu nehmen als der, der auch jedem anderen Mitarbeiter zustehen würde. Wenn sie nicht dafür bezahlt werden und es trotzdem machen, leiden die meisten ohnehin an einem Helfersyndrom, der behandelt und nicht in div. Einrichtungen ausgelebt werden sollte.

  • Wie wichtig das Aufzeigen des Mißstandes in den Werkstätten ist, zeigt die bisherige Diskussion. Da werden Werkstätten glorifiziert als Einrichtungen, die vielen Menschen OHNE Behinderung einen Arbeitsplatz bieten und die daher ja auch entsprechend entlohnt werden müssen.Dass MmB auch arbeiten und ihren Beitrag leisten, dabei aber mit einem Taschengeld abgespeist werden, scheint nebensächlich! Eine derartige Haltung ist diskrimnierend und verachtend!

  • Naja wenn Sie sich aufs AMS verlassen, sind sie verlassen. Da geht Otto Normalbürger nur hin, um Geld abzuholen. Gilt auch für Nichtbehinderte, dass man beim AMS keinen Job findet.

    Die sind nicht dazu da, um Arbeit zu vermitteln sondern um minderwertige Kurse an den Mann zu bringen. Das dumme: Normalerweise kann man sich bei Privaten anbietern dagegen wehren. Nicht so beim Staat. Der hat ja das Gewaltmonopol.

    Man kann und soll auch ruhig die Zustände in „sozialen“ Einrichtungen anprangern, ohne die Verantwortung ständig an die Politik und die Gesellschaft weiterzuschieben. Die betroffenen selbst können sich meistens nicht zu wehr setzen.
    Diese Einrichtungen können nicht automatisch deshalb einen Heiligenstatus erlangen, weil die dort ausgebeuteten sonst nichts hätten. Die Frage ist, ob man mit dieser Argumentationsweise den Einrichtungen einen gefallen tut, wenn es doch nur darauf hinausläuft, dass die Kolera angeblich besser als die Pest sei.

  • Kein Mensch mit Behinderung MUSS in einer Werkstätte arbeiten. Sie können sich beim AMS arbeitsuchend melden. Die meisten werden keinen Arbeitsplatz finden! Also bitte sucht die Verantwortlichen in der Politik, in der Wirtschaft und bei den Menschen in der Gesellschaft, die noch immer glauben, dass Menschen mit Behinderung „bemitleidenswerte, arme Hascherln“ sind.
    Werkstätten sind sinnvolle Einrichtungen, die zum Teil Qualifizierungsmöglichkeiten anbieten oder eben „nur“ Beschäftigung. Jeder Mensch mit Behinderung ist irgendwie sozial abgesichert. Diese oberflächlich, niemanden nützliche und halbgebildete Debatte ist nicht sehr sinnstiftend und schon gar nicht für die betroffenen Menschen mit Behinderung.
    Ich bin für ein klares JA zur INKLUSION! Aber dieser Weg ist noch lang und steinig. Durch solche Debatten im bildungsbeauftragten ORF, die auf Kosten des Rufs von sozialen Einrichtungen gehen und somit auf Kosten derer, die dort beschäftigt sind, sind kritisch zu hinterfragen!!! Ich ersuche die hier Diskutierenden, sich gründliche Hintergrund – Infos zu holen!!!

  • ARBEIT UND BESCHÄFTIGUNG (ART. 27) der UN-Behindertenkonvention: Die Empfehlungen sind eindeutig: Der Ausschuss nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass ungefähr 19.000 Österreicherinnen und Österreicher in geschützten Werkstätten außerhalb des offenen Arbeitsmarktes arbeiten und
    nur sehr geringe Bezahlung erhalten.
    STOPP : Keine neuen Werkstattplätze mehr als rasche Lösung!!!!!!!!!
    Da das geltendes Recht ist – wie auch Herr Volksanwalt Dr.Kräuter bemerkte- wäre doch eine Individualklage anzustreben, wenn sich alle Menschenrechtsorganisationen zusammentun und das unterstützen und finanzieren, sonst wird sich grundsätzlich nichts ändern!!!!!!!!!!

    Besonders psychosozial beeinträchtigte Jugendliche werden aufgrund ihrer Krankheit aufgrund der fehlenden Alternativen gezwungen in psychosozialen Institutionen zu leben und auch als Beschäftigungstherapie dort zu arbeiten.

    Trennung von Behandlung/Therapie/Betreuung in den Institutionen und Wohnen und Arbeit.

    „Beschäftigungs­Therapie“, die nicht sozialversicherungsrechtlich abgesichert ist; erfordert eine strukturelle Erneuerung in Richtung inklusives Arbeiten, insbesondere durch eine bundesweite persönliche Assistenz für alle Lebensbereiche;

    Ausrichtung Arbeitsförderung und Vermittlung auf alle Stufen von Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit

    Frühzeitige Individuelle Beratung und Information und flexible begleitete Belastungserprobung. STOPP : Keine neuen Werkstattplätze (3.Arbeitsmarkt!) ,Übergang allgem. Arbeitsmarkt ,Ausbau Zuverdienst, Ausbau unterstützte Beschäftigung/Persönliches Budget!!Anreize für eine Unterstützung von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen an ihrem Arbeitsplatz bzw. für eine frühestmögliche Rückkehr an diesen nach der Genesung.

  • Jeder Mensch mit Behinderung und ohne Behinderung und ohne Ausnahme hat das auf ein Mindesteinkommen hat erst recht wenn eine Arbeitsleistung erbracht wird. Dass viele Menschen mit Behinderung nur ein Taschengeld für ihre Arbeitsleistungen bekommen und keinen Pensionsanspruch haben ist eine beschämende Menschenrechtsverletzung und eine Schande für Österreich! Betroffene sollten sich das nicht mehr länger gefallen lassen! Dass in den Medien nun endlich offen darüber diskutiert wird ist mehr als überfällig!

  • Ich finde das eine spannende Diskussion. Was wir brauchen würden, ist ein ganz neues Andenken und radikales Verändern der Lebensmöglichkeiten von Menschen, die derzeit in Institutionen leben müssen. Aber als typische Österreicher schieben wir die Verantwortungsbälle hin und her, bedauern, dass die UN-BRK nicht so umgesetzt wird und halten an den alten Muster ganz, ganz fest. Was wäre wenn … Menschen mit Behinderung wirklich selbst Geld/Lohn bekommen würden, ….. diese Menschen sich aussuchen könnten, wo und wie sie leben wollten, ….. diese Menschen die Leistungen zukaufen könnten, die sie wirklich brauchen …. usw. Da müssten sich Institutionen und die Menschen dahinter – die es natürlich gut meinen – auch radikal verändern und darüber nachgrübeln, ob das was sie da tagtäglich den Menschen mit Behinderung tun/antun wirklich gut bemacht ist. Ich denke es braucht eine ganz neue Form von Assistenzideen außerhalb von geformten und genormten Einrichtungen die es derzeit gibt. Liebe Grüße Erich

  • Dieser Bericht ist schlichtweg eine Frechheit, da er unvollständige Informationen liefert. Einrichtungen bekommen den Auftrag vom Land Steiermark Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Die Einrichtung selbst bekommt Tagsätze pro Teilnehmer in verschiedenen Höhen. Davon werden wiederum unter anderem Angestellte bezahlt, die Menschen mit Bhinderung begleiten, unterstützen, stärken, beschäftigen und qualifizieren!
    Jeder Mensch soll arbeiten und entlohnt werden! Am ersten Arbeitsmarkt! Sprecht bitte mal mit den Firmen, warum sie keine Menschen mit Lernschwierigkeiten aufnehmen! Sprecht mit den Verantwortlichen, dass sie dieses System verändern. Manche Menschen mit Behinderung brauchen Werkstätten, das sie es niemals schaffen würden, am 1. Arbeitsmarkt zu arbeiten. Anonym, Sie scheinen nur halbgebildet zu sein, was dieses Thema betrifft! Ich ersuche Sie sich besser und tiefgründiger zu informieren!Alles andere sind Blitzlichinfos und nicht auseichend um dieses Thema verantwortungsvoll und kompetent zu behandeln! Aber bitte keine Hetze gegen Einrichtungen!

  • ich war 7 jahre in so einer einrichtung,nicht weil ich nicht anders konnte sondern, weil zu diesem zeitpunkt es noch keine inkulsion gab! Es blieb mir also nichts anderesübrig als für mich und meine tochter so zu sorgen.in der privatwirtschaft kam ich nur dann unter wenn ich nichtsvon meiner krankheit epilepsie sagte.wenn ich jetzt zurück denke blieb mir nicht anderes übrig,ich verdiente im monat ein kleines taschengeld.
    jetzt muss der staat dazuschiessen und wenn ich nicht die pension meines verstorbenen mannes hätte,wer weiss wieviel geld ich nur zu verfügung hätte!
    JETZT IST DIE SITUATION ANDERS ABER NICHT LEICHTER,DARUM UNTERSTÜTZT UNS BEI KUNDGEBUNGEN DAS UNS DIE POLITIKER ENDLICH WAHRNEHMEN,JEDEM KANN ES PASSIEREN EINE KRANKHEIT ZU BEKOMMEN!AUCH BRAUCHEN WIR PERS:ASSISTENZ UND KEINE TEUREN HEIME!

  • Das ja schon ausbeuten, das ist einfach nicht richtig,ich würde da nicht arbeiten.

  • Auch der UN Ausschusss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte kritisiert immer wieder diese menschenrechtswidrigen Zustände!

    Es wäre höchst an der Zeit, wenn die verschiedenen Betroffenengruppen sich zusammen tun würden. Solange jeder Zwerg nur seinen eigenen Schrebergarten verteidigt ist die gesamte Schrebergartensiedlung in Gefahr!

    http://www.aktive-arbeitslose.at/news/20131209_uno-kritisiert_oesterreich_wegen_verletzung_sozialer_menschenrechte_ams-bezugssperren_mindestsicherung.html

  • NULL TRANSPARENZ in diesen Dingen !

    Die hier angeschnittenen Probleme gehen noch viel tiefer ! Da sich sämtliche Einrichtungen und Bundesländer nach wie vor strikt weigern , die übergeordneten “ LEISTUNGSVERTRÄGE “ samt Nebenvereinbarungen offenzulegen , bleiben die grundlegenden Rechtsverhältnisse völlig im Unklaren . Diese übergeordneten Verträge sind jedoch normsetzend für alle Betroffenen und müssen nach verfassungsrechtlichen Prinzipien ausnahmslos allen Beteiligten zur vollen Einsichtnahme vorgelegt werden .

    Diesbezüglich läuft ja in Wien bekanntlich eine längst überfällige Musterklage durch das Vertretungsnetz , wenn ich richtig informiert bin . Es wäre höchst notwendig, dass darüber aktuell berichtet wird hier im bizeps durch die klagsführenden Personen . Denn wir hier in Salzburg bringen demnächst auch eine solche Klage am Bezirksgericht oder eventuell sogar am Landesgericht ein gegen das Land Salzburg wegen verfassungswidriger Informationsverweigerung .

    So kann es wirklich nicht weitergehen : unserem WOLFGANG S. wird nach über 11 Jahren skandalösester Heimvertragsverweigerung durch die “ Lebenshilfe Salzburg “ nun endlich ein “ WOHNVERTRAG “ vorgelegt , der zwar dem Heimvertragsgesetz einigermaßen entspricht , jedoch keinerlei Informatinosrechte enthält bezüglich der erwähnten

    1. LEISTUNGSVERTRÄGE zwischen dem Land und dieser “ Lebenshilfe “

    2. PRODUKTBESCHREIBUNGEN , die bis ins letzte Detail die genaueren Dienstleistungsvorgaben und ihre Abrechnung konkretisieren

    3. ABSENZREGELUNGEN , in denen genau geregelt wird, wieviele Tage sich so ein wehrloses Hascherl ungestraft von der Einrichtung absentieren darf , ohne dass Pönale anfällt , nämlich gleich einmal volle einhundert Euro Strafgeld pro Abwesenheitstag , was sogar vom Obersten Gerichtshof in Wien mehrfach kommentarlos “ geschluckt “ woden ist .

    4. TASCHENGELDRICHTLINIEN , die die Gebarung mit den “ Erfolgsprämien “ in den Werkstätten regeln sollte

  • Mein Vorschlag:

    die Arbeit in Werkstätten rechtlich auf Bundesebene stellen, damit nicht 9x verhandelt werden muss.

    Weiters ein best-practice-Beispiel interimistisch übernehmen, damit es eine Lösung gibt, bis die Legislative mit Gesetzen fertig ist.

    Es gibt meines Wissens z.B. ein Modell, wo in % eingeschätzt wird, wie viel die Person leisten kann, das bezahlt die Werkstätte. Den Rest auf 100% und somit die Differenz auf den Mindestlohn übernimmt der Staat. Dann gibt’s auch einen Pensionsanspruch.

  • Es ist entwürdigend, dass Menschen in „Therapie“werkstätten darauf warten müssen, bis ihre Eltern sterben, damit sie wenigstens zu einer Waisenpension als eigenes Geld kommen! Jeder weiß, dass Pflegegelder bei Gewährung einer Maßnahme nach den div. Behindertengesetzen von den Ländern teilweise oder ganz als Kostenbeitrag herangezogen werden. Außerdem ist das Pflegegeld nicht zum Leben da. Leben diese Menschen, was meistens vorkommt, bei einem Elternteil oder bei den Eltern, so bekommen sie nicht einmal eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung! Und wenn, dann müssen die Eltern dazu in OÖ Alimente bezahlen, die erh.FB wird ebenfalls angerechnet, sodass eine Nullsummenrechnung dabei heraus kommt. Wenn das nicht eine Schweinerei ist. Unser Land soll sich schämen!
    Wofür der Hr. Hofer dort gestanden ist frage ich mich, außer blöd lachen kann er eh nichts, weil es ist ja alles Ländersache. Hauptsache ER verdient fette Kohle, die anderen Menschen mit Behinderungen sind ihm scheinbar egal. Das ist meine mehrfache Erfahrung mit ihm. Der Förderalismus gehört in so wichtigen Dingen wie die Sozialpolitik abgeschafft!

  • Andrea, das sind die Zeilen von jemand, der in dieser Einreichtung mit Recht ein Gehalt und kein Taschengeld für seine/ihre Arbeit bekommt. Hab letzte Woche eine ähnliche „Meldung“ von einem Sozialarbeiter einer Institution, wie du in einer beschäftigt bist, erhalten. Wie hoch ist denn bei euch die Durchlässigkeit auf den ersten Arbeitsmarkt. Glaubst du nicht auch, dass die Frage, wer die Lähne bezahlen soll, einfach eine Frechheit ist, wer ihren Lohn, es wird wahrscheinlich sogar ein Gehalt sein, bezahlt, diese Frage stellen Sie natürlich nicht, weil ……, das ist doch kein Thema. Wenn es um Menschen mit Behinderungen geht, dann schon und leider immer und immer wieder von DienstnehmerInnen, die in diesen Institutionen ihr sicheres Geld verdienen. Ich will nicht, dass auch Sie nur ein Taschengeld für Ihre Arbeit bekommen, ich hätte mir erwartet, dass Sie für eine ordentliche Entlohnung mit sozialversicherungsrechtlicher Absicherung für Ihre, ich weiß nicht,nennt ihr sie Schützlinge, Klienten oder wie auch immer, euch einsetzt. Vor 15 Jahren gab es diese Diskussion schon und die BetreiberInnen der Institutionen und offensichtlich die MitarbeiterInnen dieser „Anstalten“ sind sich nach wie vor einig, Löhne und Gehälter nur für uns und nicht für unsere MitarbeiterInnen, sorry Schützlinge, KlientInnen. Wenn sie meinen, die sind ja nicht in Arbeit, sondern in Beschäftigungstherapie, dann ist die Frage berechtigt, wie lange darf eine Therapie denn dauern, bevor Mann – Frau austherapiert ist, weil der Institution nicht gelungen ist, bzw. es ihr nicht möglich war, einen Sichtbaren Therapieerfolg nachzuweisen. Menschen mit Behinderungen sollten zumindest die Mindestsicherung bekommen, auf die Hand natürlich und sicher nicht schon wieder die Institution.

  • Die Frage stellt sich, wer die Löhne bezahlen soll. Ich arbeite in einem Betrieb, der Menschen mit Behinderung nach diesem Bescheid beschäftigt.Wir produzieren und verkaufen, machen aber bei den vielen Mitarbeitern kaum Gewinn. Unsere Teilnehmer kommen gerne.Sie bekommen nur ein Taschengeld, das ist richtig und oberflächlich gesehen auch nicht fair. Sie bekommen jedoch die Unterstützung, die sie brauchen und ihr Geld von anderen Stellen. Gäbe es unsere Einrichtungen nicht, müssten sich diese Menschen beim AMS arbeitssuchend melden und die Aussichten einen Job zu bekommen, sind schlecht. Gäbe es unsere Einrichtungen nicht,hätten ein paar von ihnen keine sozialen Kontakte, keine Anerkennung von außen und wären beschäftigungslos. Viele von ihnen könnten am 1. Arbeitsmarkt nicht bestehen. Ich bin für einen inklusiven Zugang am 1.Arbeitsmarkt. Jede Person kann irgendetwas sinnvolles leisten. Es müsste vorerst aufklärende Gespräche mit allen Firmen und Betrieben geben, Förderungen, dass sie sich es leisten können, nicht 100% leistende Arbeitskräfte zu beschäftigen.

  • Mein sohn ist auch in der lebenshilfe werkstatt kufstein und bekommt auch nur taschen geld und ist somit nicht sozialversichert und wird auch keine eige pension erhalten

  • Österreich hinkt in Punkto Gleichstellung und Antidiskriminierung auch deshalb hinten nach, weil sich die ’staatstragenden‘ Parteien bis dato nicht durchringen konnten, soziale Grundrechte zu definieren und zu verankern. Damit bleibt minorisierten Personen und Personengruppen im Fall der Fälle nur die Möglichkeit, sich über Diskriminierung zu beklagen und Beschwerde einzulegen – in Zeiten der Neidgesellschaft ist das eine denkbar unbefriedigende Lösung. Die anstehenden Themen sind Legion, reichen von Bildung, Einkommen, soziale Teilhabe bis hin zu Barrierefreiheit. Individuelle und vor allem individuell durchsetzbare Rechte auf Wohnen, Arbeit, Schutz vor ARmut und Ausgrenzung sucht man/frau in Österreich leider vergeblich. Lobbying, Politikberatung und anwaltliche Vertretung sind überfällig –> nach Möglichkeit auf einer breiten Vernetzungsgrundlage, damit diese Forderungen nicht gleich mal wieder unter den Tisch gekehrt werden – darin hat Österreich viel Übung.