Behindertes Kind als „Schadensfall“ nicht zulassen

"Schadensersatzansprüche aus der alleinigen Tatsache, dass ein Kind so geboren wird, wie es gezeugt wurde - mit oder ohne Behinderung - dürfen nicht zugelassen werden", erklärte Gerlinde Rogatsch, Obfrau des ÖVP-Klubs im Salzburger Landtag.

Gerlinde Rogatsch
ÖVP

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages behandelte am 21. Jänner 2009 einen Antrag der ÖVP zum Thema „Kinder als Schaden – wrongful birth„.

Dieser wurde mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen gegen die SPÖ angenommen.

Im Antrag wird die Landesregierung ersucht, an die Bundesregierung mit der Aufforderung heranzutreten, dass rechtliche Klarstellungen getroffen werden, die Schadensersatzansprüche aus der alleinigen Tatsache, dass ein Kind so geboren wird, wie es gezeugt wurde – egal, ob mit oder ohne Behinderung – nicht zugelassen werden.

Außerdem wird die Bundesregierung ersucht, österreichweit klare Strukturen für die Pränataldiagnostik zu schaffen.

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0 Kommentare

  • Anhand jüngster OGH- Judikatur wird deutlich, dass die Relativierung des Grundrechts auf Leben (im Status der Vorgeburtlichkeit) – neben den massenweise tödlichen Auswirkungen dieses unsäglichen Unrechts – immer mehr in eine juristische Sackgasse führt. Der Gesetzgeber (wir alle) ist (sind) also gefordert, eine Lösung zu finden, die unserer Vernunftbegabung und Verantwortungsfähigkeit entspricht.
    Natürlich ist nicht das behinderte Kind ein „Schaden“, sondern für Eltern mit Verantwortung ein Glück und Sonnenschein, wie jedes nichtbehinderte Kind auch. Bei all den „Kind als Schaden“- Diskussionen, dürfen wir aber den tatsächlich eintretenden Schaden nicht einfach wegdiskutieren, der Familien mit einem schwer beeinträchtigten Kind, wegen der gesellschaftlichen Behinderungen und Benachteiligungen entstehen. Wir werden unserer Verantwortung als solidarische Gesellschaft nicht gerecht, wenn die „Lebensaufgabe“, ein behindertes Kind (oder einen pflegebedürftigen Angehörigen), gleichberechtigt am Leben teilhaben zu lassen, sehr häufig zur Lebens-„Aufgabe“ wird.

  • Ich meine auch, dass es eine klare Struktur von der Bundesregierung geben muss. Ärzte sollen die werdenden Eltern auf die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik hinweisen, deren Vor- aber auch Nachteile mitteilen- aber sie sollen nicht ständig die Angst haben müssen, wenn sie etwas übersehen, dann für den „Schaden“ belangt zu werden.
    Auch behinderte Kinder sind „kein Schadensfall“! Bin selbst Mutter eines behinderten Sohnes und von zwei nichtbehinderten Kindern – ich würde keines der Kinder missen wollen.
    Gerade ein behindertes Kind, lernt allen Familenmitgliedern – „sozial zu handeln und aufeinander Rücksicht zu nehmen“—„ALLES WAS HEUTZUTAGE MÜHSAM ERLERNT WERDEN MUSS- UND LEIDER IN UNSERER GESELLSCHAFT NICHT MEHR SELBSTVERSTÄNDLICH IST“!!!!!!
    Behinderte Menschen sind äußerst herzliche und aufmerksame Menschen – EINE BEREICHERUNG IN UNSEREM LEBEN1
    Ich kenne einen Fall einer werdenden Mutter, wo der Arzt auf die Pränataldiagnostik hingewiesen hat – die werdenden Eltern haben dies abgelehnt, weil sie so lange auf dieses Wunschkind gewartet haben und jetzt die Angst haben, dass sie dieses werdende Leben riskieren zu verlieren – haben dies auch dem Arzt mitgeteilt. Doch dieser weist bei jeder Untersuchung erneut auf die Diagnostik hin – dass beunruhigt und nervt die Eltern sehr – sie haben jedoch Angst dies mitzuteilen.
    Bei mir ist der älteste Sohn behindert, bei der dritten Schwangerschaft hat mich der Arzt auf die Möglichkeit der Untersuchung hingewiesen, aber gleichzeitig auch gesagt:“machen Sie die Fruchtwasserspiegelung nur, wenn Sie dann auch die Konsequenz, also „einen Abbruch“ machen wollen, ansonst kommen Sie nur von Angehörigen und FreundeN unter Druck. Dieser Rat war für mich sehr wichtig- ich hatte zwar ein Angst bis zur Geburt- aber ich bekam ein völlig gesundes Mädchen. Ich bin disem Arzt für sein Einfühlungsvermögen, noch immer sehr dankbar.

  • nie, nie, nie wieder will ich von einem/einer polititkerIn empörung hören, wenn es um die (falsch dargestellte) frage behandlungsfehler / aufklärungsmangel und schadenersatz geht. ich will von politikerInnen hören, ob sie das schlechte gewissend rück, wegen des missglückten und folglich kaum vorhandenen gleichbehandlungsgeseztes.

    schafffen sie die voraussetzungen, dass behinderte menschen nichtbehinderten endlich gleichgestellt sind, dann diskutieren wir darüber, ob sie sich in die lebensplanung von eltern einmischen dürfen. machen sie ihre hausaufgaben, anstatt anderen welche vorzuschreiben (der justiz und den eltern). und lesen sie sich ogh-entscheidungen durch, bevor sie daraus anderen vorschriften machen!

  • Relativ viele Hotels haben barrierefreie Zimmer im Angebot. Es wäre schon hilfreich, wenn dieses bei der Suche in den verschiedenen Internetbüros wie „Restplatzbörse“ etc. in der Art der Kategorien wie Sterne oder Halb-, Vollpension angeführt werden würde.