Etwas zweideutiges Schild vor einem Salzburger Hotel.

Das Hotel Münchnerhof in Salzburg bietet ein kurioses Detail, welches Andreas Pöschek für das BIZEPS-INFO „Bild der Woche“ festgehalten hat.
„Die Einfahrt sei für Rollstuhlfahrer wohlgemerkt freizuhalten, ansonsten drohe Anzeige“, erklärt Pöschek.
Das Schild („Einfahrt für Rollstuhlfahrer! Bei Behinderung ANZEIGE!“) ist „jedoch etwas zweideutig“, meint er.
Herbert Sommereder,
07.01.2008, 14:28
Sehr geehrter Herr Hirtl, auch in Wien gibt es Ausgaben der Strassenverkehrsordnung (StVO), z.B. beim ÖAMTC. Im §52 Z.13b wird das Verkehrszeichen für „HALTEN UND PARKEN VERBOTEN“ beschrieben.
Roland Hirtl,
04.01.2008, 18:00
Sehr geehrter Herr Mag. Sommereder, bei diesem Schild geht es nicht um einen Abstellplatz für eine Auto, sondern um denn Zugang, in das Lokal mit einem Rollstuhl, falls sie schon vor Ort gewesen wären, hätten sie dieses Bild anders gesehen.
Herbert Sommereder,
04.01.2008, 16:44
Schade, dass im Zusammenhang mit „Behinderten“ (Parkplätzen, Rampen usw.) nahezu nie die in der Strassenverkehrsordnung vorgesehenen Strassenverkehrszeichen verwendet werden!
Dietmar,
03.01.2008, 08:20
Das ist sicher eine Wortspielerei. Aber ich „wunder(t)e“ mich, wie plötzlich und dann massiv der Ausdruck „Integration“ vom Behindertenbereich zur Ausländerlobby gewandert ist!
Phönix,
02.01.2008, 23:14
Also das ist noch harmlos und meiner Meinung nach nicht einfach für betroffene, aber ein echter Lacher, der den Aufstellern zukommen sollte! ;)
Nun, es gibt auch Situationen, in denen man als Behinderte Frau vom Arbeitgeber zum „Geschäftsessen“ Eingeladen wird und durch Ablehnung dieses, da es zu privaten Zwecken hätte dienen sollen und sich einige Wochen Später vor dem Bundessozialamt widerfindet.
Wegen des Vorwurfes der „Sexuellen Belestigung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz“ Rechtfertigen muss und da einem, in diesem Falle mir selbst, die Worte fehlten, bat ich meinen Freund/Lebensgefährten mich zu begleiten und Wort zu führen.
Und da vergeht einem das Lachen, in jeder Hinsicht.
Ganz nach dem Motto „Die Schwächere gibt nach!“ Da ihr die Mittel fehlen um sich zu wehren. Auf dieses Niveau muss ich mich weder als Begünstigte Person noch als Frau allgemein begeben und doch gibt es solche Situationen. Danke! Ich habe einiges fürs Leben gelernt.
Auch als Rollstuhlfahrer ist man vor diesem Schild machtlos, doch es ist sehr klar, was da Steht- Schön zu wissen
Phönix,
02.01.2008, 23:09
Also das ist noch harmlos und meiner Meinung nach nicht einfach für betroffene, aber ein echter Lacher, der den Aufstellern zukommen sollte! ;)
Nun, es gibt auch Situationen, in denen man als Behinderte Frau vom Arbeitgeber zum „Geschäftsessen“ Eingeladen wird und durch Ablehnung dieses, da es zu privaten Zwecken hätte dienen sollen und sich einige Wochen Später vor dem Bundessozialamt widerfindet.
Wegen des Vorwurfes der „Sexuellen Belestigung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz“ Rechtfertigen muss und da einem, in diesem Falle mir selbst, die Worte fehlten, bat ich meinen Freund/Lebensgefährten mich zu begleiten und Wort zu führen.
Und da vergeht einem das Lachen, in jeder Hinsicht.
Ganz nach dem Motto „Die Schwächere gibt nach!“ Da ihr die Mittel fehlen um sich zu wehren. Auf dieses Niveau muss ich mich weder als Begünstigte Person noch als Frau allgemein begeben und doch gibt es solche Situationen. Danke! Ich habe einiges fürs Leben gelernt.
Alexandra,
29.12.2007, 12:42
Ich finds lustig. So können auch die Auswüchse nach Gleichstellung aussehen. Na, wenn das mal ned kreativ ist. Mehr Aufmerksamkeit kann sich kein behinderter Gast wünschen.