Bei Flüchtlingen Menschen mit Behinderungen nicht vergessen!

Monitoringausschuss weist auf die Situation von AsylwerberInnen mit Behinderungen hin

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Monitoringausschuss

Der Unabhängige Monitoringausschuss möchte anlässlich der allgemeinen Diskussion über die Standards der Unterbringung von Flüchtlingen in Lagern und anderen Quartieren auf die Situation von Flüchtlingen mit Behinderungen hinweisen.

Ist die medizinische Versorgung aufgrund der generell angespannten Ressourcenlage für alle Betroffenen bereits schwierig, stellt sich dies noch einmal verschärft für Menschen mit Behinderungen dar. Es fehlt nach Auskünften von NGOs am Nötigsten, z.B. an Hilfsmitteln wie Rollstühlen und Gehhilfen.

Der Ausschuss hat bereits anlässlich der Begutachtung des Entwurfs eines Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2015 darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit der Unterbringung schutzbedürftiger Personen eine insgesamt barrierefreie Situation herzustellen ist, wofür rechtlich verbindliche Vorschriften zur Vornahme angemessener Vorkehrungen notwendig sind.

Bei der Unterbringung von schutzbedürftigen Personen mit Behinderungen ist jedenfalls darauf zu achten, dass nicht das Auseinanderreißen familiärer Bindungen aufgrund der Behinderung einer Person dazu führt, dass bereits traumatisierte Personen noch weiter psychosozial belastet werden.

Nicht Spezialeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen sind dabei gefragt, vielmehr ist im Sinne von Mainstreaming und Inklusion darauf Bedacht zu nehmen, dass Flüchtlinge mit Behinderungen ihrer aus Beeinträchtigungen resultierenden besonderen Bedarfssituation angemessen unter Aufrechterhaltung familiärer Bindungen versorgt werden können.

Der UN-Fachausschuss in Genf hat anlässlich des Dialogs mit Österreich in seinen Handlungsempfehlungen aufgefordert, Pläne zu entwickeln, wie Menschen mit Behinderungen in Ausnahmesituationen und humanitären Notlagen die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen sei. Ähnliche Aufforderungen ergingen kürzlich auch an die Europäische Union.

Laut den Richtlinien des UNO-Flüchtlingshochkommissariats darf es in diesem Zusammenhang zu keiner Diskriminierung aufgrund von Behinderung kommen, und es sind im Bedarfsfall angemessene Vorkehrungen zu treffen. Des weiteren müssen Einwanderungsverfahren barrierefrei für Menschen mit Behinderungen gestaltet werden.

Der Monitoringausschuss fordert daher die für die Versorgung von Flüchtlingen verantwortlichen Stellen eindringlich auf, angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen und das Herstellen einer insgesamt barrierefreien Umgebung in allen Phasen von Planung und Umsetzung der Flüchtlingsbetreuung und der Koordinierung der einzelnen Maßnahmen als ein zentrales Prinzip mitzudenken.

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