28. Woche 2026 – Gebärdensprachdolmetschung im ORF in völlig neuem Design
Das neue Studio, aus dem die Aufnahmen mit den Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern gesendet werden, kommt bei Sendungen mit ÖGS zum …
Beifall für die Entscheidung des Europäischen Parlamentes für eine EU-Antidiskriminierungsrichtlinie, die die noch bestehenden Lücken im Schutz vor Diskriminierungen schließt, kam von einer Reihe von Behindertenverbänden aus Deutschland.
Für Barbara Vieweg, die Bundesgeschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ist die Entscheidung des Europäischen Parlamentes eine wichtige Rückendeckung damit die geplante Richtlinie nun auch durch den Europäischen Ministerrat verabschiedet wird.
„Auch wenn die deutschen Europaabgeordneten von CDU und FDP in dieser Debatte nicht geglänzt haben und gegen die Richtlinie gestimmt haben, ist das Votum des Europäischen Parlamentes eindeutig“, so Barbara Vieweg.
Sie hofft, dass nicht wieder die alten Gräben wie bei der Diskussion um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufgemacht werden, denn die Praxis habe eindeutig gezeigt, dass viele Befürchtungen schlichtweg nicht eingetroffen sind.
Für das Netzwerk Artikel 3 ist die Entscheidung des Europäischen Parlaments ein wichtiger Meilenstein für die endgültige Verabschiedung der geplanten Richtlinie. „Es ist dringend nötig, dass die Lücken im Diskriminierungsschutz endlich geschlossen werden. Es kann doch nicht sein, dass es eine Hierarchie der zu schützenden Gruppen gibt“, erklärte Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des Netzwerk Artikel 3.
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Das neue Studio, aus dem die Aufnahmen mit den Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern gesendet werden, kommt bei Sendungen mit ÖGS zum …