„Bekannte Vorgeschichte“

Profil: "Die Affäre um einen Fall sexuellen Mißbrauchs im Wiener Haus der Barmherzigkeit weitet sich aus."

Haus der Barmherzigkeit
BIZEPS

Ein „Blackout“ sei es gewesen, „mein Gott, das kann doch passieren“. Mit diesen Worten versuchte vor zwei Monaten der Wiener Kardinal Christoph Schönborn einen mutmaßlichen sexuellen Übergriff eines pensionierten Seelsorgers, Monsignore G., an einem schwerstbehinderten Patienten im Wiener Haus der Barmherzigkeit herunterzuspielen, berichtet das Nachrichtenmagazin in der aktuellen Ausgabe.

ORF-„Thema“-Redakteur Christoph Feurstein hatte den Vorfall, der sich Ende vergangenen Jahres abgespielt haben soll, aufgedeckt. Die offizielle Version der Kirchenleitung lautet – so Profil – so: Bei dem Übergriff handle es sich um einen „bedauerlichen Einzelfall“, der betroffene Priester fühle sich zutiefst verzweifelt und bedürfe jetzt selbst der Pflege. Damit kehrte vorerst Ruhe ein.

„Nun scheint es allerdings neue Indizien zu geben, daß Monsignore G. sich möglicherweise nicht zum ersten Mal vergriffen hat. Die grünen Abgeordneten Karl Ollinger und Theresia Haidlmayr behaupten in einer parlamentarischen Anfrage an Justizminister Nikolaus Michalek, daß G. schon früher sexuelle Verfehlungen begangen hat“, berichtet Profil.

Im Text der Anfrage heißt es: „Der sexuelle Übergriff durch Monsignore G. ist keinesfalls eine Erst- und einmalige Entgleisung eines alten Mannes, wie er von hohen kirchlichen Würdenträgern bezeichnet wurde, sondern dieser Vorfall hat eine lange, der Kirchenspitze wohl bekannte Vorgeschichte.“

Grüne Anfrage

Und – so ist dem Artikel weiter zu entnehmen – die sieht laut Grünen wie folgt aus: „Monsignore G. wurde 1955 auf Grund von pädophilen Rechtsbrüchen vom Gericht in Korneuburg verurteilt. Die Tatsache der rechtskräftigen Verurteilung war selbstverständlich den kirchlichen Vorgesetzten bekannt … Aus diesem Grund wurde Monsignore G. 1956 von seinen kirchlichen Vorgesetzten zu schwerbehinderten Menschen versetzt. Die kirchlichen Autoritäten haben also schutzbedürftige Menschen jemandem anvertraut, der mit dem Gesetz in Konflikt geraten war und auf Grund der Sexualmoral der Kirche in seinen persönlichen Nöten offensichtlich keinen anderen Ausweg als den Mißbrauch von Schutzbefohlenen fand.“

Die Grünen betonen zwar, daß sie Monsignore G. keineswegs getilgte strafrechtliche Verurteilungen vorhalten wollen, aber, so Ollinger und Haidlmayr, „im konkreten Fall muß die lange zurückliegende Verfehlung thematisiert werden, weil die kirchlichen Vorgesetzten keine Lehren aus dem Vorfall gezogen haben“.

In der Erzdiözese Wien heißt gegenüber Profil, daß „ausgeschlossen werden kann, daß die derzeitige Diözesanleitung zum Zeitpunkt der Tätigkeit G.s im Haus der Barmherzigkeit etwas von den Anschuldigungen gewußt hat“.

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