Bekommen die Niederlande „zertifizierte Selbstmord-AssistentInnen“?

Von der "Letzte-Wille-Pille" für Menschen über 70 bis zum Verbot im Verfassungsrang reicht die Bandbreite der Forderungen in Zusammenhang mit Euthanasie. Ein Kommentar.

Flagge Niederlande
Bandera de los Países Bajos von Elentir / CC BY-SA 2.0

Gegensätzlicher könnte der Umgang mit dem Leben wohl kaum sein. Dies zeigt ein aus drei Kurzmeldungen bestehender Überblick in der Ausgabe 2/10 vom info-dienst bio-ethik der aktion leben österreich.

Der Dachverband Hospiz Österreich, der Katholische Laienrat Österreichs und die Caritas Wien setzen sich dafür ein, dass das Verbot der Sterbehilfe in der Österreichischen Bundesverfassung festgeschrieben wird. Dadurch sowie durch „ein klares Ja der Bundesregierung zur Hospizarbeit“ erhoffen sie sich ein Signal über die Landesgrenzen hinaus. Dies ist dem Beitrag aus IMABE, April 2010 zu entnehmen.

Ein solches Bekenntnis scheint – will man sich auf die Seite des Lebens stellen – angesichts der aktuellen Entwicklung in anderen europäischen Ländern dringend vonnöten.

Der zweite im info-dienst abgedruckte Artikel aus dem „Daily Telegraph online“ 10. 3. 2010 beschäftigt sich mit der aktuellen Entwicklung in den Niederlanden. Dort will der Verein „Right to die“ erreichen, dass jedem Menschen über 70 Jahren unabhängig von dessen Gesundheitszustand ein Recht auf Selbstmord eingeräumt wird. Geht es nach den Vorstellungen des Vereines, sollen „zertifizierte Selbstmord-AssistentInnen“ sicherstellen, dass es sich nicht um eine vorübergehende Depression des Betroffenen handelt. Nach einer groß angelegten Unterschriftenaktion ist nun das Parlament am Zug.

Es geht offenbar nur noch um die Frage, ob bei „anhaltendem Herzenswunsch zu sterben“ auch nicht-medizinisches, aber eigens dazu ausgebildetes Personal, die so genannte „Letzte-Wille-Pille“ oder eine tödliche Injektion verabreichen darf.

In den Niederlanden ist Euthanasie seit neun Jahren legal möglich. Es scheint sich um die nächste Grenzverschiebung zu handeln.

Der letzte Beitrag – entnommen dem Ärzteblatt (www.aezteblatt.de 18. 5. 2010) – schließlich beschäftigt sich mit der Euthanasie in Flandern. Einer Befragung belgischer Medizinerinnen und Mediziner aus dem Jahr 2007 zufolge, sind dort bereits 3,8 Prozent aller Todesfälle auf aktive Sterbehilfe zurückzuführen. Fast die Hälfte davon ohne Zustimmung der PatientInnen. „Es handelte sich dabei überwiegend um demente und komatöse PatientInnen“, ist über jene 1,8 Prozent zu lesen.

Eine Umfrage unter Krankenschwestern ergab, dass nahezu die Hälfte der Befragten bereits an der Zubereitung der tödlichen Mittel beteiligt waren. „Bei der Euthanasie muss in Belgien allerdings eine Ärztin oder ein Arzt die Medikamente verabreichen“, informiert der Beitrag. Laut Umfrage ist die Medikamentengabe aber in 12 Prozent der Fälle durch eine Krankenschwester erfolgt.

Angesichts solcher Fakten bleibt nur zu hoffen und dafür zu kämpfen, dass Österreich das Modell des selbstbestimmten Lebens mit Persönlicher Assistenz dem niederländischen Ansatz des „selbstbestimmten“ Sterbens mit „Selbstmord-Assistenz“ entschieden entgegensetzt.

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