Landesrat Leonhard Schneemann möchte bald ersten Entwurf präsentieren. BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben führte am 2. März 2021 ein Auftaktgespräch mit der Verwaltung.
Im Arbeitsprogramm der burgenländischen Landesregierung 2020-2025 wurde die Schaffung eines Chancengleichheitsgesetzes angekündigt.
Die SPÖ versprach in diesem Arbeitsprogramm ein Gesetz, „das sämtliche Segmente des Behindertenbereiches und alle Lebensbereiche der Betroffenen umfasst“. Weiters würde angekündigt, dass in die Entwicklung „alle zuständigen Einrichtungen und Organisationen eingebunden“ werden.
„Beim Auftaktgespräch am 2. März 2021 wurde schnell klar, dass noch viel Arbeit auf alle Beteiligten zukommt“, hält Martin Ladstätter (Obmann von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben) fest. Das Land Burgenland hat derzeit schlechte Startvoraussetzungen. Die bestehenden und mangelhaften Bestimmungen sind derzeit leider noch in einem uralten Sozialhilfegesetz verankert.
„Es ist nun notwendig, in einem breiten Diskussionsprozess zuerst zu erarbeiten, welche Inhalte ein modernes Chancengleichheitsgesetz beinhalten muss“, erläutert Ladstätter und führt aus: Eckpunkte sind aus unserer Sicht:
- Klare Zielbestimmungen und ein Verweis auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Darstellung von Leistungen und innovativen Projekten, die eine Zielerreichung ermöglichen
- Ausbau der Partizipation
BIZEPS bietet daher an – wie andere NGOs auch – das Land Burgenland zu beraten, damit das Chancengleichheitsgesetz wirklich zeitgemäße Leistungen und Unterstützungsmaßnahmen im Burgenland ermöglicht.
„Besonders wichtig ist uns, dass Partizipation auch im Burgenland umgesetzt wird“, hebt Ladstätter hervor und versichert abschließend: „BIZEPS ist gerne bereit, mit dem Land Burgenland ein innovatives Chancengleichheitsgesetz zu erarbeiten. Wichtig ist uns die Qualität dieses Gesetzes. Auch hier gilt: Qualität vor Geschwindigkeit.“